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MUSLIMISCHE FRAUEN UND DAS ›KOPFTUCH‹
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Weiteren wird hier festgelegt, vor welchen Personen – den Maharim – es ge-
stattet ist, den Hijab nicht zu beachten (Ghadban 2005).
Im Verlauf der Geschichte wurden auf Grundlage der genannten Verse
sowie weiterer Suren und der Ahadith9 weltliche Gesetze erlassen, die für alle
Frauen des jeweiligen Machtbereiches galten und welche weibliche Kleidung
genau regelten. Sie schrieben eine Verschleierung für Frauen vor, ferner
wurde die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum stark einschränkt.10 Die
gesetzlich vorgeschriebene Bedeckung von Frauen in Ländern wie Iran und
Saudi-Arabien ist ein relativ neues Phänomen.11 Ungeachtet der gesetzlichen
Gegebenheiten gibt es in islamisch geprägten Ländern und zumeist migran-
tisch geprägten Milieus in Europa eine wachsende Zahl von Frauen, die Be-
deckung für sich als religiöse Praxis definieren und leben.12
Muslimische Frauen in Deutschland
und die Sicht auf den Hijab
Während in Deutschland ›bedeckte‹ junge Frauen mit migrantischem Hinter-
grund aus den ehemaligen Anwerberländern, insbesondere aus der Türkei, in
den letzten beiden Jahrzehnten in den Fokus der Forschung gerückt sind, gibt
es viele Frauen, die sich ›bedecken‹, aber nicht zur genannten Gruppe gehö-
ren. Im Folgenden sollen zuerst ›Neo-Muslimat‹ vorgestellt und dann auf an-
dere Gruppen ›bedeckter‹ Frauen eingegangen werden.
9 Mehrzahl von ›Hadith‹, bezeichnet die mündlichen Traditionen in Bezug auf die
Worte und Taten des Propheten Mohammed. Hadith-Sammlungen stellen wich-
tige Werkzeuge für die Bestimmung der Sunna (muslimischen Lebensweise) für
alle islamischen Schulen der Rechtsprechung dar.
10 So verbot der ägyptische Fatimidenherrscher Al-Hakim im Jahr 405 AH/1014-
1015 n. Chr. Frauen, ihre Häuser zu verlassen, im 15. Jahrhundert wurden ihnen
des Weiteren Berufe wie Schreiberin, Predigerin und im Bereich des Steuerwe-
sens verboten; siehe Knieps 1999: 408 f.
11 So findet sich im Islamischen Strafgesetz Irans in der Fassung von 1996 im Ka-
pitel 18 (Straftaten gegen die Öffentliche Moral) des 5. Buches, dessen dort auf-
geführten Strafen nicht durch die Sharia gedeckt sind, in Paragraph 638 der Zu-
satz, das Frauen mit unkorrekter Bedeckung mit 74 Peitschenhieben, Gefäng-
nisstrafe oder Geldstrafen zu belegen seien; abrufbar: http://mehr.org/Islamic
_Penal_Code_of_Iran.pdf, 28.04.08. Die Abaya in Saudi-Arabien wurde 1955,
mit Einführung der Mittelschulen für Mädchen, verpflichtend; siehe Saleh Am-
ba, »For cloaked Saudi Women, Color is the new black«, Washington Post v.
28.05.2007.
12 Teilnehmende Beobachtungen der Autorin in Deutschland, Iran und Oman
2000-2009.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik