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INDRE MONJEZI BROWN
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trifft. Eine weitere Informantin antwortete auf die Frage nach den Gründen für
das Tragen der Bedeckung:
»Ich fühle mich dann stärker und sicherer. Es ist leichter, sich an die Normen zu hal-
ten, man wird als Muslima erkannt und entsprechend behandelt«.
Sie betont neben dem Gewinn für Ihr Selbstbewusstsein26 auch die über die
Kleidung hinausgehenden Verhaltensnormen, die der Hijab bedeutet, und die
dem mehrheitsdeutschen Umfeld zumeist nicht bekannt sind bzw. falsch ge-
deutet werden. Hierzu gehört z. B. die Regel, dass man in einem Büro, in dem
sich ein Mann und eine Frau alleine aufhalten, die Tür offen lässt.27 Die von
der Informantin angesprochene ›Erkennung‹ bezieht sich auf das Verhalten
von anderen Muslimen und Musliminnen, es wird nicht erwartet, dass sich
Nicht-Muslime und Nicht-Musliminnen an die Regeln halten, sofern sie diese
nicht kennen.28 Ebenfalls von Bedeutung ist das ›Erkennen‹ für den Zugang
zu Netzwerken ›bedeckter‹ Frauen in der Diaspora.29 Sobald sich ›bedeckte‹
Frauen im öffentlichen, nichtmuslimischen Raum bewegen und eine andere
›bedeckte‹ Frau z. B. den Hörsaal der Universität betritt, ist die Wahrschein-
lichkeit, dass die Frauen nach Austausch des islamischen Grußes ein Ge-
26 Sie ist Studentin an einer deutschen Hochschule und es bedeutet für muslimi-
sche Frauen eine enorme mentale Kraftanstrengung, sich täglich neu den Vorur-
teilen der Dominanzkultur zu stellen.
27 Ein muslimisches Sprichwort besagt: Wenn ein Mann und eine Frau sich allein
in einem Raum aufhalten, ist der Teufel der Dritte im Bunde. Angespielt wird
hier auf die Gefahr von Zina (arab. Unzucht). Eine andere Lösung des Problems
besteht darin, regelmäßig unangemeldet das Büro durch eine als vertrauens-
würdig geltende Person kontrollieren zu lassen; Teilnehmende Beobachtung an
der Universität Nizwa, Oman im Herbst 2008, anlässlich der Datenerhebung für
die Masterarbeit der Autorin.
28 Als Beispiel sei hier die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs genannt. Wäh-
rend es in muslimisch geprägten Ländern außer in Ausnahmefällen als Verlet-
zung der Privatsphäre einer Frau gilt, wenn sich ein Mann neben sie setzt, wird
dieses Verhalten von nichtmuslimischen Männern von muslimischen Frauen eher
toleriert und sie steht nicht auf, um Distanz zu schaffen. Wenn sich im deut-
schen öffentlichen Nahverkehr ein offensichtlich aus einem muslimischen Um-
feld stammender Mann neben eine muslimische Frau setzt, kann dies aber
durchaus als Beleidigung verstanden werden.
29 So berichtete eine Informantin, dass sie bei einem Besuch in Berlin, den sie aus-
nahmsweise mit Chador absolvierte, auf der Strasse von ihr unbekannten Frauen
im Carcaf (der türkischen Variante des Ganzkörperschleiers) islamisch (as sa-
lamu alaikum = der Frieden sei auf Euch) gegrüßt wurde, welche ihr mit ›nor-
malem‹ Hijab »sonst nicht mal ins Gesicht sehen« würden. Der Frieden (= Sa-
lam) ist im streng islamrechtlichen Denken nur zwischen Musliminnen und/
oder Muslimen möglich, da hiermit eine Friedenspflicht begründet wird, so dass
das Grüßen einer anderen Person auf diese Weise als Anerkennung des Gegen-
übers als gläubiger Muslim/gläubige Muslimin gilt; siehe Heine 1996: 57 ff.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik