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SABINE BERGHAHN
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Gunsten der muslimischen Klägerin.4 Das BAG verneinte das Vorliegen
sozial gerechtfertigter Kündigungsgründe, da die Arbeitnehmerin ihre Fähig-
keit, den Arbeitsvertrag zu erfüllen, nicht verloren habe; es lägen daher weder
personen-, noch verhaltensbedingte Gründe vor, die eine Kündigung recht-
fertigten. Solange die Arbeitgeberin nicht substantiiert und kausal Nachteile
nachweise, die der Verkäuferin zuzurechnen seien, seien schutzwürdige
Grundrechtsaspekte der Arbeitgeberin nicht verletzt, wohl aber wären Grund-
rechtsaspekte der Verkäuferin beeinträchtigt, wenn sie allein wegen des Kopf-
tuchs zulässig gekündigt werden könnte. Diese Grundrechtsabwägung sah die
zweite Kammer des Ersten Senats als verfassungsgemäß an und nahm daher
die Verfassungsbeschwerde der Inhaberin des Kaufhauses nicht zur Entschei-
dung an.
Entscheidungen zur Zulässigkeit
christlicher Elemente und Praktiken
in Schulen und Gerichtssälen
BVerfG v. 17.12.1975/1, Az. 1 BvR 63/68, BVerfGE 41, 29 ff
(badisches Schulrecht)
Die Verfassungsbeschwerden von Eltern aus Baden-Württemberg gegen die
»christliche Gemeinschaftsschule badischer Überlieferung« wurden im Er-
gebnis zurückgewiesen. Die öffentlichen Volksschulen in Baden-Württem-
berg waren (und sind) laut Verfassung als »christliche Gemeinschaftsschulen«
(Art. 15) ausgewiesen.
Eltern griffen die entsprechende landesrechtliche Verfassungsbestimmung
in der Fassung einer Novelle von 1967 an, weil sie den dominanten christ-
lichen Einfluss ablehnten und das Elternrecht in religiösen Erziehungsfragen
zurückgesetzt sahen.
Das BVerfG (Erster Senat) wies die Verfassungsbeschwerden jedoch
zurück, da Landesverfassung und Schulgesetz im Einzelnen das »im Schul-
wesen unvermeidliche Spannungsverhältnis zwischen ›negativer‹ und ›posi-
tiver‹ Religionsfreiheit nach dem Prinzip der ›Konkordanz‹ zwischen den ver-
schiedenen verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern zu lösen« suchten
(3. LS). »Eine Schulform, die weltanschaulich-religiöse Zwänge wie irgend
möglich ausschaltet sowie Raum für eine sachliche Auseinandersetzung mit
allen religiösen und weltanschaulichen Auffassungen […] bietet und dabei
das Toleranzprinzip beachtet, führt Eltern und Kinder, die eine religiöse Er-
ziehung ablehnen, nicht in einen verfassungsrechtlich unzumutbaren Glau-
4 Ebd.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik