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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Seite - 56 -
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/ 56 Vom Papste durfte Stefan keine Gefahr für die Selbständigkeit der Nation fürchten, er durfte eher auf eine Förderung von dieser Seite rechnen. Dadurch, daß Stefan seine kirchlichen und weltlichen Schöpfungen dnrch den heiligen Stuhl sauctionireu ließ, vereitelte er mit einem Schlage alle jene Bestrebungen, welche noch bei Lebzeiten seines Paters darauf ausgingen, gelegentlich der in Angriff genommenen Glaubensbekehrung zugleich die Unabhängigkeit Ungarns zu vernichten. In der Umgestaltung der Verfassung ging Stefan zugleich mit Energie und Mäßigung vor; er zerstörte nicht das Alte, sondern bildete es nur um nach den Erforder- nissen der christlichen Monarchie. Er brach die Gewalt der Stammeshäuptlinge und verschmolz die Nation in des Wortes vollster Bedeutung iu Eine; in seiner eigenen Person als in dem Repräsentanten der nationalen Sonveränetät vereinigte er die Regierungs-, die gesetzgebende und richterliche Gewalt. Die neue Versassung erstickte indeß keineswegs die zu Fleisch und Blut gewordene Freiheitsliebe der Nation; vielmehr sicherte Stefan die individuelle Freiheit selbst der Krone gegenüber, indem er das System des gemeinschaft- lichen Stamm- und Geschlechterbesitzes aufhob und ein Gesetz schuf, wonach jeder Einzelne Herr sowohl seiner eigenen, als auch der vom Könige verliehenen Güter wurde und darüber zu Gunsten seiner Frau, der Söhne, Töchter, Verwandten oder der Kirche frei verfügen konnte. In Bezug auf die gelegentlich der Landeseinnahme erworbenen und vererbten Güter, sowie in Bezug auf die eigenen Schenkungen vermied Stefan die Aufrechthaltung von Lehensrechten und überließ die Ländereien den Einzelnen als freie Erbgüter, sowohl den Stämmen als der Krone gegenüber. Einen feudalen Charakter trugen nur Schenkungen jener Gebiete, die zu den einen Theil des Staatseigenthumes bildenden Burgen gehörten und welche der unter den Fahnen der Burggrafen dienenden Mannschaft gegen die Verpflichtung verliehen wurden, für den König Kriegsdienste mit dem Rechte der Vererbung auf die männlichen Nachkommen zn leisten. In der Gesetzgebung verfuhr Stefan nicht willkürlich; die Gesetze wurden erst nach Anhörung eines aus den höchsten Landeswürdenträgern und den Vornehmsten der Nation gebildeten königlichen Rathes erlassen. Durch das von ihm gegründete Eomitatssystem, welches zn seiner Zeit meist militärischen und Regierungszwecken diente und sich auf die ganz Freien oder Edeln nicht erstreckte, schuf Stefan eine Einrichtung, welche im Laufe der Jahrhunderte, den veränderten Bedürfnissen sich anschmiegend und alle Classen der Bevölkerung umfassend, zum Bollwerke der konstitutionellen Freiheit wurde. Die Gerechtigkeitspflege entzog Stefan den Stammeshäuptern und übertrug sie ernannten Richtern sowie den Burggrafen, wo es sich um die Angelegenheit des Burgvolkes handelte; über die Freien, über den geistlichen, sowie den hohen und niederen Adelsstand
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Übersichtsband, Ungarn (1)
Band
5
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1888
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.41 x 22.5 cm
Seiten
532
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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