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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Seite - 143 -
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143 sich auf die Waffengewalt und auf die Leibeskraft stützte. Diese Richtung wurde uainentlich im XV. Jahrhundert durch die türkischen Angriffe begünstigt, welche die Nation fort- während unter den Waffen zu bleiben zwangen; dieselbe wurde ferner gefördert durch das Selbstgefühl des uugarischeu Stammes, der zu persönlichem Wettstreit und in seiner Entartung zu Gewaltthätigkeiten geneigt ist. Zu solcher Entartung war Gelegenheit geboten, so oft in diesem Zeitalter eine Dynastie erlosch oder in Schwäche verfiel. Die Interessen der größeren und kleineren Mächtigen, ihre Herrsch- und Habgier, sowie private Rachsucht riefen die Entscheidung durch die Waffen herbei; infolge dessen waren die Sicherheit und Wohlfahrt der Gesellschaft fortwährend bedroht. Doch behielten der nüchterne Sinn, das politische Talent der Nation stets die Oberhand; Könige mit starker Hand, wie Karl Robert, Ludwig der Große, Matthias, oder von langer Regiernngsdaner, wie Sigmnnd, hielten — in Verbindung mit der sänstigenden Kraft der die Geister leitenden Religion und Kirche — die Leidenschaften im Zanme. So befestigte sich schon unter der langen Regierungszeit der Anjons der innere Friede, wuchs die Wohlhabenheit, mehrte sich die Bevölkerung. Viele fingen an, in das wohlthätige Gefühl der Sicherheit gewiegt, Vermögen zu sammeln. Ludwig der Große hinterließ seinen Nachkommen ein riesiges Vermögen und Ähnliches mag auch oft der Fall bei manchen seiner Unterthanen gewesen sein. Gleichzeitig organisirt sich die Gesellschaft aufs Neue. Ihre Gliederung wird eine einfachere. Die Sclaven und verschiedenen Halbfreien des Ärpadenreiches verschwinden in den Classen der Unterthanen („Jobbagiones") und Edelleute. Das Gesetz Ludwig des Großen vom Jahre 1351 sanetionirt diese Umgestaltung. Der Unterthan bebaut den Acker des Edelmannes, unter dessen Gerichtsbarkeit er gehört, er zahlt Steuern, leistet Dienste und trägt auch die Last der Staatssteuer, des sogenannten Kammergewinns ^uerum camerue). Der Edelmann hat das Recht des Waffentragens, seine Pflicht ist die Landesvertheidigung. Alle Adeligen sind gleichberechtigt. Da aber der größere Besitz auch eine größere Waffengewalt mit sich bringt, verleiht er auch größere Macht. Im Übrigen ist jeder Edelmann einzig und allein von dem die heilige Krone tragenden König Namensunterschrift Verböczys.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Übersichtsband, Ungarn (1)
Band
5
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1888
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.41 x 22.5 cm
Seiten
532
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch
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