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sich auf die Waffengewalt und auf die Leibeskraft stützte. Diese Richtung wurde uainentlich
im XV. Jahrhundert durch die türkischen Angriffe begünstigt, welche die Nation fort-
während unter den Waffen zu bleiben zwangen; dieselbe wurde ferner gefördert durch das
Selbstgefühl des uugarischeu Stammes, der zu persönlichem Wettstreit und in seiner
Entartung zu Gewaltthätigkeiten geneigt ist. Zu solcher Entartung war Gelegenheit geboten,
so oft in diesem Zeitalter eine Dynastie erlosch oder in Schwäche verfiel. Die Interessen
der größeren und kleineren Mächtigen, ihre Herrsch- und Habgier, sowie private Rachsucht
riefen die Entscheidung durch die Waffen herbei; infolge dessen waren die Sicherheit und
Wohlfahrt der Gesellschaft fortwährend bedroht.
Doch behielten der nüchterne Sinn, das politische Talent der Nation stets die
Oberhand; Könige mit starker Hand, wie Karl Robert, Ludwig der Große, Matthias,
oder von langer Regiernngsdaner, wie Sigmnnd, hielten — in Verbindung mit der
sänstigenden Kraft der die Geister leitenden Religion und Kirche — die Leidenschaften im
Zanme. So befestigte sich schon unter der langen Regierungszeit der Anjons der innere
Friede, wuchs die Wohlhabenheit, mehrte sich die Bevölkerung. Viele fingen an, in das
wohlthätige Gefühl der Sicherheit gewiegt, Vermögen zu sammeln. Ludwig der Große
hinterließ seinen Nachkommen ein riesiges Vermögen und Ähnliches mag auch oft der Fall
bei manchen seiner Unterthanen gewesen sein.
Gleichzeitig organisirt sich die Gesellschaft aufs Neue. Ihre Gliederung wird eine
einfachere. Die Sclaven und verschiedenen Halbfreien des Ärpadenreiches verschwinden in
den Classen der Unterthanen („Jobbagiones") und Edelleute. Das Gesetz Ludwig
des Großen vom Jahre 1351 sanetionirt diese Umgestaltung. Der Unterthan bebaut den
Acker des Edelmannes, unter dessen Gerichtsbarkeit er gehört, er zahlt Steuern, leistet
Dienste und trägt auch die Last der Staatssteuer, des sogenannten Kammergewinns
^uerum camerue). Der Edelmann hat das Recht des Waffentragens, seine Pflicht ist
die Landesvertheidigung. Alle Adeligen sind gleichberechtigt. Da aber der größere Besitz
auch eine größere Waffengewalt mit sich bringt, verleiht er auch größere Macht. Im
Übrigen ist jeder Edelmann einzig und allein von dem die heilige Krone tragenden König
Namensunterschrift Verböczys.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Übersichtsband, Ungarn (1)
- Band
- 5
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1888
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 16.41 x 22.5 cm
- Seiten
- 532
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch