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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Seite - 144 -
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144 abhängig, dem, wenn der Mannesstamm der Familie ausstirbt, das Adelsgut anheimfällt. Der König ist zugleich der Richter des Adels. Diese verständige Gestaltung der Gesellschaft gab ihr mehr Freiheit, dem König eine größere Macht, als dies bei dein strengen Feudalsystem Westeuropas der Fall war. Sodauu zog die königliche Macht die größeren Gruudadel igeu in deu Kreis des glänzenden Hofes nnd der dynastischen Interessen nnd regierte den Staat „mit dem Rathe der kirchlichen und weltlichen Großen". Der kleinere Adel, der zum Schutze seiner Interessen bereits im XIII. Jahrhundert sich in den Comitaten zusammenzuschließen begann, gelangte unter den Anjous uur selten zu einer höheren politischen Rolle. Unter den schwachen Regierungen jedoch, welche nach dem Erlöschen dieser Dynastie folgten, begann der Kleinadel plötzlich den gewaltsamen Großen gegenüber Front zn machen. Im Jahre 1405 wurde zu deu Gesetze» des Landtages auch schon die Zustimmung des Comitatsadels verlangt. Auf solcher Gestaltung beruhte uuter deu Aujous die Landesvertheidigung, welche unter Sigmnnd gesetzlich eudgiltig orgauisirt wurde. Der König, die adeligen Groß- grundbesitzer sowie die großen Hof-, bald Landesoberbeamten stellten eine selbständige größere Streitmacht: das Banderinm; der Kleinadel stellte innerhalb der Comitate je nach der Anzahl seiner Bauernsessionen kleinere Abtheilungen, die sogenannte Portenmiliz (portkl — Hof, Gehöfte) zusammen, und in Zeiten großer Gefahr griffen alle Edelleute zu den Waffen. Endlich brachte es die zuuehmeude Wohlhabenheit am Anfange des XV. Jahr- hunderts mit sich, daß auch die Korporationen der Gewerbe- und Handelsclassen, daß die S tädte ihre staatsrechtliche Stellung errangen. Die Hauptprincipien ihrer Geld- und Blutsteuerpflichten gegen den Staat, sowie die Vorschriften der Handelspraxis wurden festgestellt. Indeß blieben die Städte, durch verschiedene ausländische Institutionen dem inneren Leben der Nation entfremdet, ohne eingreifenden Einfluß auf die öffentlichen Zustände. Mit dem Tode Albrechts, des Nachfolgers Sigmuuds, wird die Gesellschaft zwar abermals durch Thronfolgestreitigkeiten bennrnhigt, jedoch wird die Entwicklung dadurch nicht gehindert. Die materielle Bereicherung nimmt in deu Kreisen des Gemeinadels fortwährend zu. Unter Matthias ziehen der königliche Hof, der seine Strahlen über ganz Europa wirft, der Staat mit seinen verzehnfachten Einwohnern, welche die Wehrpflicht des Adels ersetzen, endlich das besoldete stehende königliche Heer ihre Kräfte aus der reicher gewordenen Gesellschaft. Es treten die zahlreichen Erfindungen hinzn, wie die des Schießpulvers, welche der Kriegführung neues Leben einhauchen, sowie die eroberungs- fähige Bildung uud der weltliche Geist Italiens, das aus dem altclassischen Wesen neue
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Übersichtsband, Ungarn (1)
Band
5
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1888
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.41 x 22.5 cm
Seiten
532
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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