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Nation verzichtete auf die berühmte Clausel der goldenen Bulle, welche die Prälaten,
Magnaten, Edelleute einzeln und insgesammt berechtigte, jeder ungesetzlichen Verfügung
mit Waffengewalt zu widerstehen; doch hielt sie die übrigen Rechte des Landes aufrecht.
Durch diesen Reichstag wnrde auch, nachdem schon König Leopold ihre Auflösung aus-
Gefecht bei Essegg im Jahre 16S7.
gesprochen hatte, jene Commission — das Blutgericht — vollständig beseitigt, die im
Februar desselben Jahres (1687) der kaiserliche General Anton Carasa, ein Neapolitaner,
in welchem unter einem glatten aristokratischen Äußeren eine harte Seele wohnte, in Eperies
aus Ungarn und Deutschen zu dem Behufe zusammengesetzt hatte, lim meist auf leere
Gerüchte hiu alle Jene, die im Verdachte standen, zu Tököly's Getreuen zu gehören,
verfolgen, gefangensetzen, foltern und hinrichten lassen zu könne«.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Übersichtsband, Ungarn (1)
- Band
- 5
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1888
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 16.41 x 22.5 cm
- Seiten
- 532
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch