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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Seite - 274 -
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274 und der Vorwurf, mit welchen die früheren Jdeenkreise einander anfeindeten, sind heute uicht mehr verständlich. Die hauptsächlichen- Schöpfungen des im Jahre 1825 eröffneten und im Jahre 1827 geschlosseneu Preßburger Reichstages waren Culturinstitute nud eine den Zeit- anforderungen entsprechende Militärbildungsanstalt. Es wurden Gesetze für Errichtung der ungarischen Akademie der Wissenschaften, sowie des Lndovicenms, das ist einer Militär- akademie in Pest, geschaffen; beide Anstalten entstanden auf dem Wege freiwilliger Spenden, an denen sich die ungarische Aristokratie mit ihren glänzendsten Namen, an ihrer Spitze der Palatin Erzherzog Josef, betheiligte. Ebenso wurden in den einzelnen Eomitaten in deu Kreisen des Adels Sammlungen veranstaltet. Ähnliche Spenden verzeichnen die Gesetzartikel zu Gunsten des ungarischen Nationalmuseums; es wurden überdies Privat- bibliotheken, sowie Raritäten- und Antiquitätensammlungen geschaffen. Der Reichstag von 1830 wurde mit der Krönung des Thronfolgers Ferdinand V. und mit seiner Beeidigung auf die ungarische Verfassung noch zur Lebenszeit seines Vaters eingeleitet. Für die regulären ungarischen Regimenter wurden 28.000 Rekruten — ohne jedes Präjudiz für die Zukunft — votirt. Als Franz I. am 2. März 1835 starb, berief der bereits gekrönte Ferdinand V. den Reichstag auf das nächste Jahr zusammen, dessen erster Artikel feststellte, daß in dem Texte der Gesetze der ungarische der authentische sei. Eine fast noch wichtigere That des Reichstages war die liberalere Entwicklung des Theresianischen Urbarinms, die neuere Regelung der Freizügigkeit der Unterthanen, die neuere Bestimmung der Ausdehnung von bäuerlichen „Sessionen" je nach Landstrichen und mehrfache Erleichterungen in den nrbarialen Leistungen. Zu gleicher Zeit wurde die innere Verwaltung der Gemeinde und der Wirkungskreis der grundherrlichen Jurisdiktion geregelt; man berieth über die Erleichterung der Lasten des gemeinen Volkes und die Ablösung der Militärerhaltungspflicht; der Nichtadelige erhielt das Recht, persönlich vor Gericht plaidiren zu können. Gleichsam prophetisch klingt der in diesem Jahre gebrachte Gesetzartikel, durch welchen ausgesprochen wird, daß das Land jenen Unternehmern Concessionen, Begünstigungen und Schutz ertheilen werde, welche den Ausbau von Eisenbahnen nach dreizehn das Land durchschneidenden Richtungen übernehmen würden; es wurde die Art und Weise der Expropriation bestimmt und die Eisenbahnunternehmungen von den Steuern befreit. Damals waren kaum in zwei Ländern Europas Proben mit Eisenbahnen gemacht worden. Und heute ist das ganze Eisenbahnnetz ansgebant, welches in dem Gesetzartikel XXV: 1836 prophetisch angedeutet ist. Von unmittelbarem Erfolge war der Beschluß der Reichstages bezüglich des Baues einer Kettenbrücke zwischen Pest und Ofen, mit der Verpflichtung, daß Jedermann den
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Übersichtsband, Ungarn (1)
Band
5
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1888
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.41 x 22.5 cm
Seiten
532
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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