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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Seite - 276 -
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276 Zoll zu zahlen habe. Es war die erste Steuerlast, welche deu adeligen Schulten? auserlegt wurde, mit der Aussicht, daß nach einer bestimmten Zeit die Kettenbrücke aus den Händen der Actionäre wieder an den Staat zurückfallen uud dann neuerdings Jedermann, ohne Zoll entrichten zu müssen, dieselbe werde benutzen können. Noch weitere Schritte that der Reichstag aus dem Gebiete der nationalen Cultur, indem er die Errichtung des ständigen Nationaltheaters beschloß und eine Landesirren- anstalt in Waizen schuf. Zum Schluß ordnete er an, daß die gesammten Kosten des Reichstages sortau ausschließlich durch den Adel bestritten werden sollten. Dieser ganze denkwürdige Reichstag wurde dnrch den Geist des Patriotismus, der Humanität und der Aufklärung geleitet. Die Gesetzgebung vom Jahre 1840 machte einen neuen Fortschritt durch die Aus- arbeitung eines aus den modernsten und liberalsten Principien beruhenden Strasgesetz- cntwnrses. Derselbe Reichstag wurde dadurch denkwürdig, daß er die ungarische Sprache zur gesetzlich allein giltigen erhob; seither wurden im Reichstage nnr ungarische Reden gehalten, die lateinische Sprache verlor ihren amtlichen Charakter. Außerdem wurde» manche gemeiunützige Institutionen in Angriff genommen: die Donaureguliruug, die Regelung des Wasser- uud Kanalwesens, der Feldpolizei. Was aber in der gesammten Creditwelt Epoche machte, das war die Schaffung des Wechselgesetzes, aus welchem die Advocateu eine besondere Prüfung ablegen mußten, so daß der Titel „Landes- und Wechselgerichtsadvocat" noch heute besteht. Hiermit hing das Gesetz über die „Kaufleute", über Fabriken, Erwerbs- und Aktiengesellschaften, schließlich das Eoncnrsgesetz zusammen. Alles dies bereitete eine gewaltige Umwälzung der alten patriarchalischen Besitzverhältnisse vor. Ein Gesetzartikel ebendesselben Reichstages ertheilt auch den Juden zuerst bürgerliche Rechte uud Freiheiten. Für die Baukosten (39.000 sl.) des eben erst errichteten National- theaters und sür die erste Einrichtung desselben votirte der Reichstag 50.000 und „nicht mehr" Guldeu, als Foud wurdeu 400.000 Silbergulden im vollen Werthe votirt, welche „Summe blos durch den Adel zu zahlen sein würde". Die Reichstag von 1843 bis 1844 sichert die vollständige Religionsfreiheit der Protestanten, dehnt das Recht, adeligen Besitz zu erwerben, auch auf Nichtadelige aus uud befähigt letztere, in allen öffentlichen Ämtern angestellt zu werden; er regelt die Lasten- verhältnisse bei den öffentlichen Arbeiten. Alles dies waren ebensoviele bestimmte Schritte nach vorwärts in der Richtung der durch den Zeitgeist vorgezeichneten Reform. Zunächst beeilte sich die ungarische Gesetzgebung, nicht nur auf religiösem, geistigem nnd politischem Gebiete mit großen Schritten die Versäumnisse der Vergangenheit ein- zuholen, sondern auch auf volkswirthschastlichem Felde den Grund zu hochwichtigen Errnngenschasten zn lege». Die Gesetze über Wasserregnlirung und Kanalisation, deren
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Übersichtsband, Ungarn (1)
Band
5
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1888
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.41 x 22.5 cm
Seiten
532
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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