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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Seite - 302 -
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302 wird der Anrede ein „uram" (mein Herr) oder (meine Frau) beigefügt, also »at^üm uram" (mein Herr Vater), .dät^äin uram" (mein Herr älterer Bruder, und in höheren Ständen umgekehrt .uramdät^Äln"), ass^on^" (meine Frau Mutter), ,nvn4mass?onx« (meine Frau ältere Schwester, bei Vornehmen umgekehrt: ,ltss?or^nLnem") uud hinwiederum: „öesemuram^ (mein Herr jüngerer Brnder) und ^IiuKvmass^onx" (meine Frau jüngere Schwester), während eine Frau die andere sogar ,üesSmuss?»r>^ (meine Frau jüngerer Bruder) nennt, ^iamurain« (mein Herr Sohn) gebührt nur dem Schwiegersohn, ,Ieär^omas3?(mx" (meine Frau Tochter) ist nur ein Spottwort. Eheleute nennen sich .apMicom«, ,ar>z^uk«zm« (etwa: mein Väterchen, mein Mütterchen). Die Frau hält ihren Gatten meist in Ehren und bezeichnet ihn Anderen gegenüber gewöhnlich als vn uiÄin" (mein Herr) und redet ihn mit Ausdrücken an, wie: (mein Engel), „Aalaindom" (meine Taube), „kinesem" (mein Schatz), ,keävesem« (mein Lieber) uud bei Jüngeren: „wueMäin" (mein Muzcheu), ,e2ie?g,m« (mein Kätzchen), .^vmäntom« (mein Diamant), ,rö^säm- (meine Rose), .söerelmein" (meine Liebe), »lelkeia' (meine Seele), (mein Herz), ,tukiskäin" (mein Tänbchen), und später dann ,öreAem" (mein Alter). Und sehr oft nennen sie sich gegen- seitig „tium« (mein Sohn), was dem der Sitten unkundigen Fremdling zur Verwirrung gereichen kann. Hingegen kann man auch hören, daß der Gatte seine schmähende Ehehälfte ,äoromdom" (mein Brummeiseu) nennt, dann aber wohlweislich das Weite sucht. Der Titel der Frau ist: (wörtlich: Hälfte), der ehrenvollste Titel, der nicht nur ausdrückt, daß sie die Lebensgefährtin des Mannes, sondern auch daß sie mit ihm gleich- berechtigt und innerhalb der Familie in Allem Halbpart ist. Die Frau ueuut den jüngeren Bruder ihres Gatten ,kisebkik uram" (mein kleinerer Herr). Ans gute Sitte achtet der Magyare scharf. Ehemals war sie auch durch Gesetze gewahrt; Ehebrecher wurden enthauptet, auch eiugemanert, und daß dies wirklich geschah, bezeugen zahlreiche romantische Daten. Ein Gesetz des heiligen Ladislaus gibt dem beleidigten Gatten geradezu das Recht, seine ehebrecherische Frau zu tödteu, an ihrer Statt eine andere Frau zu nehmen und seine That nur vor Gott zu verantworten. Nach protestantischem Eherecht ist die Ehe auf Grund „unversöhnlichen Hasses" lösbar und die Eheleute dürfen wieder heiraten. Übrigens wird die Frau hochgeachtet. Man quält sie nicht mit Eifersucht, man vertraut ihr Wirthschaft, Hauswesen, Küche, Kindererziehung, Dienstbotenzucht an; erwirbt man, so gilt die Frau als miterwerbender Theil. Die Frau hingegen, wenn sie einmal verheiratet ist, wird nie mehr mit ihrem eigenen Taufnamen angeredet, sondern mit dem ihres Gatten: ,kiss ?vternv« (Frau Peter Kiß) uud uicht z. B. „Xiss ^läria". In der alten ständischen Versassnng war sogar das Stimmrecht auf die Frauen ausgedehnt. Die
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Übersichtsband, Ungarn (1)
Band
5
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1888
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.41 x 22.5 cm
Seiten
532
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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