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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Seite - 488 -
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488 Kostenaufwand ins Leben gerufenen Aufforstungen von etwa 12.000 Joch, ein ödes, Herz und Geist verdüsterndes Steinmeer darstellen. Das Gebiet dieses unfruchtbaren Steimueeres, wo neuer Wald jetzt nur mit großen Kosten und Anstrengungen zu erzielen ist, war ehedem mit den schönsten Tannenwäldern, ja in den südlicheren Theilen nahe dem Meere mit Eichenwald bedeckt; aber schon die baugewaltigen Römer hatten die Ausnützung derselben begonnen und die Veuetianer arbeiteten in diesem Sinne weiter, bis schließlich die anwohnende Bevölkerung dem Lande den Gnadenstoß gab, indem sie den Boden der ausgerodeten Wälder keinem Weideverbot unterwarf, sondern ihre Viehherden in die jungen Schläge hineintrieb und so durch Abweidung im größten Maßstabe nicht nur deu Wald, sondern auch ihre eigene Brotquelle erschöpfte. Selbst die heutige Bevölkerung setzt diese Verheerung noch fort nnd setzt ihr, wo es irgend möglich, dadurch die Kroue auf, daß sie auch noch die übriggebliebenen Strünke und Wurzeln ausgräbt und diese letzten, aber als vorzügliches Feuerungsmaterial dienenden Brocken des Waldes schifssladnngsweise nach der Insel Arbe oder nach anderen österreichisch-ungarischen nnd italienischen Häfen schafft. Von den noch vorhandenen und im Plenterbetriebe bewirthschafteten Tannenwäldern des Karstes gibt die vorstehende Zeichnung einen Begriff. Die Regelung der Besitzverhältnisse hat im Allgemeinen nach dem Aufhören des Feudalsystems im Jahre 1848 begonnen, ist aber noch keineswegs beendet. Im Jahre 1884 gab es 598 Gemeinden, in denen das Eigenthumsrecht an den Wald noch nicht regnlirt war. Für die gesichertere Erhaltung der ungarischen Wälder darf man es als einen glücklichen Umstand verzeichnen, daß vom gesammten Waldbestande des Reiches 8,910.172 Katastraljoch, das ist 67 Procent das Eigenthum solcher Besitzer bilden, welche das Gesetz nur zur Nutznießung des Besitzthnms berechtigt, also zu einem die Erhaltung des Waldes sicherstellenden Betrieb verpflichtet. Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist dadurch verbürgt, daß alle diese Besitzer in den ihnen anvertrauten Wäldern nur uach einem durch den Ackerbanminister bestätigten Betriebsplan wirthschaften können. Die Vertheilung des Waldbesitzes nach Besitztiteln gestaltet sich wie folgt: den größten Besitz haben die Gemeinden und Jurisdiktionen, in deren Hand sich insgesammt 23 43 Procent des ganzen im Lande vorhandenen Waldbestandes, das heißt 3,114.904 Katastraljoch befinden. Dann folgen das Ärar mit 15 28 Procent, das ist 2,031.270 Katastraljoch, die Eompossessoratswälder mit 11 86 Procent, das ist 1,576.574 Katastral- joch, wovon übrigens ein beträchtlicher Theil den gemeinsamen Besitz der gewesenen Frohnlente bildet, die Fideicommißwälder mit 6 77 Procent, das ist 899.722 Joch, sodann die Wälder der kirchlichen Körperschaften und kirchlichen Personen, als solcher, mit 6 37 Procent, das ist 846.575 Katastraljoch, die Wälder der öffentlichen Stiftungen
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Übersichtsband, Ungarn (1)
Band
5
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1888
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.41 x 22.5 cm
Seiten
532
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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