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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Oberösterreich und Salzburg, Band 6
Seite - 402 -
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402 erblichen Gerichtsbarkeiten. Von nun an setzten sie den einzelnen Land- oder Pfleggerichten nur noch Beamte auf Lebenszeit vor, welche vom Landesherrn ganz abhängig waren; der Beamtenstaat, überhaupt der landesfürstliche Absolutismus ist in Salzburg viel älter als in den Nachbarländern. Zwar machten 1403 der Adel und die Städte einen Versuch, die sürstliche Gewalt einzudämmen, indem sie einen Bund, den sogenannten Jgelbnnd schlössen, dessen mit zahlreichen, an drei Seiten angehängten Siegeln versehene Urkunde noch im Museum zu Salzburg zu sehe« ist. Es kam in der Folge zwar zur Ausbildung eines Landtages, in welchem der Adel und die Städte das Steuerbewilligungsrecht ausübten; doch wurde dadurch das Wachsen der landesfürstlichen Gewalt nur wenig gehemmt und schon im XVI. Jahrhundert wurde „die Landschaft" wieder aufgehoben. Diesem Steigen der fürstlichen Macht in dem Hauptgebiete entspricht aber ein Sinken derselben in jenen Besitzungen, welche das Erzstift einerseits in Kärnten, Steier- mark und Niederösterreich, anderseits in Baiern besaß. Während noch im XIII. und XIV. Jahrhundert diese Gebiete ebenso wie das Hauptland als völlig selbständige und von den Landesfürsten jener Gegenden unabhängige Enclaven betrachtet wurden, änderte sich jetzt dieses Verhältniß allmälig und der Einfluß der Landesherren stieg immer mehr. Dagegen half kein Ankämpfen, und in einer Reihe von Verträgen wurde gegen Ende des XV. und zu Anfang des XVI. Jahrhunderts die Landeshoheit, hier der Habsburger, dort der Wittelsbacher, über die salzburgischen Herrschaften ausgedehnt, so daß daselbst die Erzbischöse nur als Privatbesitzer, aber nicht mehr als Fürsten angesehen werden konnten. In dieser Form blieben diese Güter beim Erzbisthum bis zur Säcularisirung in unserem Jahrhundert. Seitdem die Türken ihre Herrschaft über Bosnien ausgedehnt hatten, litten auch die kärntnerischen und steiermärkischen Besitzungen Salzburgs viel durch ihre Einfälle; vielleicht infolge des allgemeinen Ruins, der dadurch herbeigeführt wurde, kam es daselbst zu wiederholten Bauernaufständen. Durch den Wankelmuth des Erzbifchofs Beruhard (1466bis 1482) wurdeSalzburg in die verheerenden Kriege zwischen Kaiser Friedrich III. und König Matthias von Ungarn verwickelt. Bernhard wurde nämlich seines Amtes müde und erklärte sich auf Wunsch des Kaisers bereit, dasselbe an den Erzbischof Johann von Gran, der als Flüchtling beim Kaiser lebte, abzutreten. Als aber der Landesadel und das Capitel dagegen protestirten, nahm er die Abdankung zurück. Der Kaiser ließ nun die salzburgischen Städte und Schlösser in Steiermark besetzen, worauf Bernhard den König Matthias zu Hilfe rief. Die Ungarn kamen herbei und eroberten die streitigen Orte; selbst die Stadt Salzburg entging nur durch die Wachsamkeit der Bürger einem Handstreich. Das Land wurde nach allen Richtungen verheert uud die Parteiuug zerklüftete den Ekerns und das Volk.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Oberösterreich und Salzburg, Band 6
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Oberösterreich und Salzburg
Band
6
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1889
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
17.03 x 24.86 cm
Seiten
650
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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