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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Steiermark, Band 7
Seite - 156 -
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156 in den benachbarten Alpenländern der Fall ist. Das „Gevatterbitten" bedingt in der Regel nur das erste Mal die Erfüllung gewisser Formalitäten, indem es zumeist Sitte ist, daß stets dieselben Pathen sämmtliche Kinder einer Familie ans der Taufe heben. Der „Göd" und die „Godl" tragen die Kosten der Taufe und des dazn gehörigen Mahles, „binden" dem Täufling das „Krösengeld" ein, erfreuen die „Kindbettern«" mit einem schweren Korb „Waisach", wobei das „Kindbettstritzel" oder das „Gabbrod", letzteres aus Weizenmehl und verschiedenen Gewürzen bereitet, niemals fehlt, beschenken ihre Patheu- kinder bei passenden Gelegenheiten, znm Beispiel an Namenstagen mit Geldgeschenken, Wäsche und Kleidungsstücken, und bedenken sie auch sonst mit allerlei Gaben, zum Beispiel zu Weihuachteu mit „Kletzeubrod", im Fasching mit Krapfen, zu Ostern mit rothen Eiern nnd „Osterslecken" oder „Osterfladen" n. s. w. Hat das Pathenkind ein gewisses Alter erreicht, erhält es seine „Abfertigung", bestehend in einem Geldgeschenke und einem vollständigen Anzüge. Doch erleidet dadurch das verwaudtschaftliche Verhältniß zu einander keine Änderung, indem die Pathen mit ihren Pathchen für die Lebenszeit in enger Berührung bleiben und sich rechtschaffen um das Wohl und Wehe derselben kümmern. Ähnlich verhält es sich auch zwischen den Firmlingen und ihren „Göden". Den Glanzpunkt des Familienlebens und oft auch einen außerordentlichen Festtag für eiueu ganzen Ort bilden die Hochzeiten. Die hierbei üblichen Gebräuche sind sehr zahlreich, im Einzelnen sehr mannigfaltig, tragen jedoch im großen Ganzen so ziemlich denselben Charakter wie in den übrigen Alpenländern, daher denn auch hier uur einige wesentliche und charakteristische Sitten Beachtung finden sollen. Hat der „Bittelmann" seine Sache gut gemacht und nicht, wie man in einigen Gegenden Mittelsteiers zu sagen pflegt, sich einen „Scholpaß" ' geholt, so wird auf die „Beschau" gegangen und endlich, wenn Alles in Ordnung, zur Hochzeit geladen. Dies besorgt der „Ladner", häufig vom Bräutigam begleitet, und bringen sie ihr Anliegen stets mit einer bestimmten, oft gereimten Formel vor; in den ärmeren Classen gehen zuweilen der Bräutigam uud die Braut zur Hochzeit laden und sammeln hierbei Geschenke für die Aussteuer eiu. Die Sitte, daß die Braut zuerst geladeu wird, sich aber versteckt und erst gesucht werden muß, kommt insbesondere iu der nordöstlichen Steiermark vor. Ebenso findet hier und dort der alte Brauch noch statt, daß man dem Bräutigam, wenn er mit den Gästen die Braut zu holen kommt, das weibliche Dienstpersonale und zuletzt erst die Braut selbst vorführt. Eiue andere alte Sitte herrschte noch zu Aufaug dieses Jahrhunderts in den Gegenden des Murbodens; es wurde uämlich der vornehmste Hochzeitsgast in das jungfräuliche Stübcheu zu der im tiefen Neglige befindlichen Braut geführt und mit dieser so lange allein belassen, bis sie mit ihrer Hochzeitstoilette fertig war, worauf sie dann, nachdem auf ihr ' Bund Stroh.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Steiermark, Band 7
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Steiermark
Band
7
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1890
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.09 x 22.51 cm
Seiten
432
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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