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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (2), Band 9
Seite - 92 -
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92 Verwandten gruppenweise heim; betrunken ist Niemand, gleichwohl hat manche Ehefrau einige Mühe, den Herrn Gemahl sicher an seinen Herd zurückzulenken. Die näheren Verwandten bleiben noch zum Frühstück, ja zum Mittagmahl, für welches die Braut verpflichtet ist, die „Topfenfleckel" eigenhändig zu kneten, zu walken und auszukochen. Während die Braut sich mit der Zubereitung des ersten Mittagmahles beschäftigt, setzen sich die „Gevatter" des Bräutigams auf einen Wagen, um das „Bett der Braut" zu holen, worunter aber nicht das Bett allein, sondern die ganze Ausstattung zu verstehen ist; sogar das Todtenlaken der Braut ist schon dabei. Unter festlicher Musik kehren sie mit alledem wieder, bis das Brautmahl fertig geworden. Aber auch der Rest der Gesellschaft ist nicht faul. Wenn die jungen Leute im Früh- roth sich zerstreuen, gehen sie nicht schlafen, sondern suchen der Reihe nach die verwandten und bekannten Häuser heim, wo es Mädchen gibt, und während diese den Tanz aus- schlafen, fangen die Bursche das Geflügel im Hofe zusammen und verschmansen die Beute an eiuem geeigneten Ort. Das ist das „Hühnerschlagen". Nach dem Brautmahl gehen alle Gäste fort, worauf die Braut einen Weißbesen ergreift und das ganze drunter und drüber gerathene Haus ausfegt, ausweißt, und in Ordnung bringt. Wenigstens heißt es, sie habe es gethan, in Wirklichkeit aber helfen da viele Hände. Am folgenden Tage, spätestens am nächsten Sonntag, geht das neue Paar, von Eltern und Geschwistern begleitet, zur Kirche; die Braut zeigt ihre Haube, steht während des ganzen Gottesdienstes und hängt (an manchen Orten) ihren Brautkranz an der Kirchenwand oder dem Predigerstuhle auf. Mittags findet im Bräutigamshause eiu Hochzeitsmahl statt, eine Woche später ein ähnliches bei den Eltern der Braut, wo nur der eugste Kreis der Hausleute anwesend ist. Da werden dann die interessanteren Ereignisse der letzten Tage besprochen und bekrittelt; wer sich unterhalten hat und auf welche Weise, was gut ausgefallen und was mißlungen ist n. f. w. Dieses Mahl heißt die „Schadenschau" oder auch „kleine Mahlzeit". Im Zusammenhang mit den Hochzeitsgebräuchen sei auch des Erbrechtes der Frauen gedacht. Bis in die neueste Zeit, bis zur Aufhebung der Aviticität, hat die Frau keinerlei Immobilien geerbt. So brachte das Mädchen, außer seiner Ausstattung, dem Gatten nichts als Bewegliches und Bargeld mit, womit die Eltern die Unbilligkeit des Gesetzes auszugleichen bemüht waren. Diese durch Jahrhunderte bestandene Praxis ist so eingewurzelt, daß es noch heute, nach Jahrzehnten, Gemeinden gibt, in denen der alte Brauch herrscht. Das Mädchen wird bei seiner Verheiratung wohl oder übel befriedigt und muß schriftlich auf alle ferneren Erbansprüche verzichten; die proceßsüchtige Fran aber, die mit ihren Brüdern vor Gericht geht, unterliegt der allgemeinen Rüge. An solchen Orten
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Ungarn (2), Band 9
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Ungarn (2)
Band
9
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1891
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.56 x 21.98 cm
Seiten
682
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch
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