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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (2), Band 9
Seite - 194 -
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194 Bürgerschaft Kecskemets (als auswärtigen Mitgliedern der Verbindung) unterstützt. Aber, obgleich die „Kalandbrüder" die Ersten waren, die auf dem für den Sanet-Georgstag einberufenen Reichstage erschienen, wo sie ihren Bund dem ganzen Adel enthüllten, konnten sie es bei der damaligen tranrigen Lage des Landes doch zu keinem Erfolge bringen uud mußten sich vier Mouate vor der Katastrophe vou Mohärs auflösen. Übrigens beginnen die Schwesterstädte in der zweiten Hälfte des XVl. Jahrhunderts von der Hauptstadt abwärts bis Szegediu eine wichtige, ja herrschende Rolle zu spielen. Ungefähr gleichzeitig angelegt und bevölkert, wurde auch ihre Rolle zur nämlichen Zeit eine hervorragendere. Anfangs werden alle drei Städte als Kronbesitz erwähnt. Czegled ist dies auch geblieben fast bis in die neueste Zeit herauf. In den beiden anderen übten zwar kürzere oder längere Zeit hindurch einige ansehnliche Familien des Landes Grundherren- rechte aus, so in Nagy-Körös die Familien Jllosvai und Györki, in Keeskemet die Kathais, Perös, Huuyadis, Patöcsis, Koharys und Andere, in Wahrheit aber war keine einzige jemals Urbarialbesitz. Wenn sie anch die Rechte der Grundherren eine Zeit lang anerkannten, waren sie doch bestrebt, dieselben zu umgehen oder durch Geld abzulösen, das Joch der grundherrlichen Willkür ließen sie sich nicht gefallen. Zusammen überstanden sie die großen Erschütterungen des XVI. Jahrhunderts und die Stürme der auf die Niederlage bei Mohäcs folgeudeu Türkenzeit trafen alle drei in gleichem Maße. Dieser gemeinsame Schlag, dieses gemeinsame Leiden machte die „drei Städte" gewissermaßen zu Verbündeten, gleichsam zu einer selbständigen Republik. Sie hatten den Befehlen zweier Mächte zu gehorchen: denen des Comitats, das, sogar aus seinem eigenen Gebiete herausgedrängt, noch seine Macht bewahrte, und denen der Türken, deren Tyrannei die Selbstverwaltung der Gemeinde nicht hinderte. Beiden Herren mußte nur gehorcht und gezahlt werden, aber weder hinderte das Comitat sie in ihrem Verhältniß zu den Türken, noch die Türken in ihren Leistungen an das Comitat. Ja es wurden die Geldleistungen an das Comitat sogar gleichsam mit Wissen und Gutheißuug der Türken bewerkstelligt. Diese Verbinduug war durch Gesetze, durch Friedenspnnctationen gesichert und die Türken sahen darin keinerlei Gefahr. Mehr als einmal waren sie es, die den Comitatsabgeordneten der Städte Geleitsbriefe mitgaben. Sie gewährten den verbündeten „drei Städten" ihre« besonderen Schutz, wobei aber dieselben dennoch sowohl den türkischen, als auch deu deutscheu Heereu stets als fertige Beute galten, was in ihren Bewohnern nach und nach einen gewissen nüchternen, praktischen Sinn ausbildete, der sie an die Wahrung und Förderung ihrer Interessen, aber auch an Behutsamkeit gewöhnte. Dieser nüchterne, praktische Sinn, durch deu sie die nahende Gefahr unablässig im Ange zu behalten und zu vermeiden, aber auch das Wohl der Gemeinde über Alles zu stellen lernten, wurde zur Hauptquelle ihrer Wohlhabenheit, Entwicklung und Hebung. Unter den fortwährenden Plackereien bedurften sie nicht nur der Wachsamkeit,
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Ungarn (2), Band 9
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Ungarn (2)
Band
9
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1891
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.56 x 21.98 cm
Seiten
682
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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