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Der Pnsztenrichter verfügte im Namen des Palatins, der Feldhüter trieb im Namen
des Palatins das verirrte Stück Vieh ein, und jedes öffentliche Bauwerk, von den stattlichen
'und fast überall im gleichen Stil gehaltenen Rathhäusern bis zur letzten Holzbrücke, hat
„Palatin Josef gebaut".
Durch die Ablösung oder Redemtion war Knmanien eudgiltig geordnet. Die Freiheit
der Person und des Gebietes, die es Jahrhunderte lang eisersüchtig hütete nnd bald in
Rumänischer Mann.
offenem Kampfe, bald mittels kleiner Kniffe schützte, war gesichert. Zu jeder Gemeinde
wurde ein Grundbuch (kuncki lidsr) angelegt, in welches die Parzellen nach Redemtion
und Flächeninhalt, sowie die Besitzwechsel eingetragen wurden. Ein politisches Gewicht
aber als Körperschaft hatte es kaum, sogar sein altes Wappen war verloren gegangen.
Es beschränkte sich lediglich auf die Ordnung der Angelegenheiten des „Dreier-Districts"
auf Grund jener aus 21 Artikeln bestehenden „Regulation", welche Maria Theresia im
Jahre 1751 erließ, und jener Statuten von bezeichneter Kürze, Genauigkeit und Klarheit,
welche, 1799 durch deu Palatin Josef bekräftigt, für Jazygo-Knmanien in privatrechtlichen
Allgelegenheiten bis 1851 entscheidende Rechtskraft besaßen und auch gegenwärtig als
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Ungarn (2), Band 9
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Ungarn (2)
- Band
- 9
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1891
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.56 x 21.98 cm
- Seiten
- 682
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch