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„I wünsch Ihnen, glückseliges neues Paar, G'snndheit, langes Leben, Fried und Anichkeit
(Einigkeit), nach'm Tod ewige Seligkeit: i wünsch Enk ein gedeckten Tisch, in ein jedem
Eck ein' gebacknen Fisch, in der Mitt' ein Gläschen Wein, sollt Ihr dabei lustig sein.
Jungfer Braut soll lewe und ich darnewe!" Hierauf folgt das Gastmahl, bei dem
mancherlei Scherze getrieben werden (der Brant wird ihr Schuh gestohlen, der Bräutigam
wird barbirt u. s. w.), sodann der Tanz, der oft bis zum Morgen währt.
Schwäbische Kinder auf dem Felde.
Dem jnngverheirateten Erstgeborenen übergibt der Vater sogleich, jedenfalls aber
nach ein bis zwei Jahren vertragsgemäß sein ganzes Vermögen: Haus, Äcker, Pferde und
sonstiges Gut. Für ihn und seine Frau bleibt ausbedungen eine bestimmte Summe in
Barem nebst freier Wohnung und Verpflegung, worauf er zu wirthschaften aufhört und
in den Ruhestand tritt. Dies nennen die Deutschen in Südungarn „Ausbehalt". Solche
ausbeduugeue Verpflegung geht, falls der Besitz verkauft wird, auch auf den Käufer über.
Diese seltsame Einrichtung hat gewissermaßen den Charakter der Majorate und bezweckt
das Beisammeubleibeu des ererbten Väterbesitzes. Der erstgeborene Sohn erlegt nach
seiner Verheiratung bei Übernahme des Besitzes von jeder einzelnen Session Ackerlandes
(32 Joch) 3.000 bis 4.000 Gulden in Barem zu Handen seiner Eltern und überdies
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Ungarn (2), Band 9
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Ungarn (2)
- Band
- 9
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1891
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.56 x 21.98 cm
- Seiten
- 682
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch