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gleiche Verpflichtungen auf sich. So hatte Venedig, welches im Jahre 933 das Versprechen
erhalten hatte, daß die Flotte Jstriens uie zu seinem Nachtheil verweudet werden würde,
diese Flotte vom Jahre 1149 an zu seiuer Verfügung. Dafür versprach Venedig, den
Städten mit ganzer Macht gegen jeden Feind beizustehen. Durch den Schutz Venedigs
gesichert, widmeten sich nnn diese mit größerem Eifer dem Handel und die früher mit den
Städten am adriatischen Meere abgeschlossenen Verträge wurden jetzt in eigenen öffentlichen
Docnmenten bestätigt uud genauer festgesetzt. Eiueu solchen Sonderbnnd schloß 1188
Rovigno mit Ragusa, 1192 Pirauo mit Spalato, 1219 Capodistria mit Trau. Auch
die Zustände im Innern von Jstrien hatten sich während der Friedensperiode von 1000
bis 1200 einigermaßen gebessert. In dieser Zeit ließen sich auf Veranlassung der Fürsten,
von denen einige außer Jstrieu auch Käruteu oder Kram beherrschten, zahlreiche slavische
Familien aus jeueu Gegeudeu iu unserem Lande nieder. Aber das daselbst herrschende
Fendalwesen hemmte auch jetzt jede freie Entwicklung, während dagegen an der Küste die
Selbständigkeit der Gemeinden allenthalben die Oberhand erlangte.
Jenem Freiheitsgeist, der die Jstrier in den früheren Jahrzehnten dazu getrieben
hatte, volle Selbständigkeit in Handel uud Schiffahrt anzustreben, entsprangen später auch
die Bestrebungen, dem Markgrafen und den Bischöfen die oberherrlichen Rechte über die
Städte zu entreißen und sie in die Hände der Gemeinden zu legen. Die Kämpfe zwischen
den oberitalienischen Städten und dem Kaiser waren nicht ohne Einfluß auf die Gemeinden
Jstriens geblieben, in denen das Volk uie ganz aufgehört hatte, au den öffentlichen
Angelegenheiten theilzuuehmeu, in welchen ferner die noch immer herrschende römische
Bildung, die beständige Verbindung mit deu gegenüberliegenden Städten, besonders mit
Venedig, und der dem Seewesen zugewandte Sinn der Bewohner den Geist der Freiheit
uud Unabhängigkeit lebendig erhielten. Nach dem Frieden von Constanz (im Jahre 1183),
den Berthold von Audechs, Markgraf von Jstrien, mitbeschworen hatte, beanspruchten
auch unsere Städte vollständige Selbständigkeit, freie Wahl der Eonsulu und Bürger-
meister. Es war jedoch nur allzu natürlich, daß die Markgrafen von Jstrien sich mit allen
Mitteln dem Fortschreiten der Gemeinde-Autonomie widersetzte» uud daß daher harte
Kämpfe zwischen denselben und den Städten entbrannten.
Dies waren die Zustände, als Heinrich IV. von Andechs, der Mitschuld au der
Ermordung König Philipps von Schwaben verdächtig, abgesetzt wurde uud Jstrien im
Jahre 1209 als Lehen an den Patriarchen Volcher von Aqnileja kam.
Aber die Patriarchen hatten nicht die ganze Halbinsel in Händen. Es ist zu beachte«,
daß in den Urkunden sowohl von einer Markgrafschaft, als von einer Grafschaft Jstrien
Erwähnung geschieht. Welche Bedeutu.g diese Titel im XI. uud XII. Jahrhundert besaßen,
wo wir Markgrafen uud Grafen gleichzeitig finde», ob sie verschiedene Gebiete oder nur
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Das Küstenland, Band 10
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Das Küstenland
- Band
- 10
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1891
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.63 x 22.44 cm
- Seiten
- 390
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch