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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Das Küstenland, Band 10
Seite - 146 -
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146 im venetianischen Jstrien bestehenden Baronien mit eigener Gerichtsbarkeit standen unter ihren Feudalherren, welche die niedere Crimiual- und Civil-Gerichtsbarkeit ausübten. Die Leitung der Landbevölkerung und der Schutz der Grenzbewohner war anfangs zwei „Landeshauptleuten" (cupituni äel paisunatieo) anvertraut, vou deueu der eine, für die Besitzungen des Nordens, in Grisignana residirte, der andere, für das Gebiet südlich vom Quieto, in San Loreuzo di Leme. 1394 wurde an Stelle der beiden Hanptmann- schaften eine einzige mit dem Sitze in Raspo, später in Pingnente eingesetzt. Während die Küstenorte die Bemannung der Seeschiffe stellten, wurden im Innern die „Lerniäe" ausgehoben, eine Art von Landwehr, welche 2.500 bis 3.500 Mann zählte und an der Seite der regulären Truppen kämpfte. Der venetiauifche Senat ordnete den Handel der istrischen Küstenstädte vollständig dem Vortheil der Dogenstadt unter und zog dorthin ihre wichtigsten Prodnete — das Öl, den Wein, das Holz, die Fische — indem er anordnete, daß sie keiner anderen Stadt als Venedig geliefert werden durften. Als später die Jstrier ihren Handel diesen Beschränkungen entziehen wollten, wurden diese Prohibitiv-Maßregeln immer strenger gehandhabt, so daß sie die Betriebsamkeit des Volkes, sowie die freie und nutzbringende Produktion lahmlegten. In der Grafschaft Jstrien verwaltete sich kein Ort selbständig uud das streug feudale System erhielt sich hier durch die ganze neuere Zeit. Die Verwaltung wurde von dem Fürsten vermittelst eines Landrichters geführt; ein „Aastulcko" hob den Zeheut und die anderen, in eigenen Steuerbüchern (urdari) festgesetzten Abgaben ein. Die Inseln des Ouaruero, uämlich Veglia und Ossero (Cherso-Lnssino), von 1018 an Venedig tributpflichtig, gelangten, nachdem sie knrze Zeit im Besitze Kolomans von Ungarn gewesen, im Jahre 1126 in vollständige Abhängigkeit von der Republik, welche einige Jahre später den Grafen Doimo von Frangipani mit der Insel Veglia belehnte. Die Frangipani waren jedoch durch die Lehen, welche sie in den Bezirken von Lica innehatten, auch Vasallen Ungarns und hielten es für vortheilhafter, sich an das mächtige Königreich anzuschließen. Als Böla IV., vou den Mongolen besiegt, an den Küsteu des Quaruero Zuflucht suchte, saud er bei den Grafeu vou Veglia nicht nur glänzende Gastfreundschaft, sondern auch kräftige Unterstützung an Waffen und Geld. Bela vergaß, nachdem er sein Land wieder erobert hatte, seinen treuen Vasallen nicht; er gab den Frangipani Vinodol und später noch Segna, Bribir, Modrnssa und andere Lehen. Sei es nun, daß Venedig den Argwohn hegte oder die Gewißheit hatte, daß geheime Abmachungen zu seinen Ungnnsten zwischen den Ungarn und den Frangipani beständen — es nahm den letzteren die Herrschaft über Veglia schon im Jahre 1243 ab und verbannte sie aus seinen Staaten. Im Jahre 1260 stellte es ihnen jedoch die Insel wieder zurück, aber unter schwereren Bedingungen als znvor.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Das Küstenland, Band 10
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Das Küstenland
Band
10
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1891
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.63 x 22.44 cm
Seiten
390
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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