Seite - 146 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Das Küstenland, Band 10
Bild der Seite - 146 -
Text der Seite - 146 -
146
im venetianischen Jstrien bestehenden Baronien mit eigener Gerichtsbarkeit standen unter
ihren Feudalherren, welche die niedere Crimiual- und Civil-Gerichtsbarkeit ausübten.
Die Leitung der Landbevölkerung und der Schutz der Grenzbewohner war anfangs
zwei „Landeshauptleuten" (cupituni äel paisunatieo) anvertraut, vou deueu der eine, für
die Besitzungen des Nordens, in Grisignana residirte, der andere, für das Gebiet südlich
vom Quieto, in San Loreuzo di Leme. 1394 wurde an Stelle der beiden Hanptmann-
schaften eine einzige mit dem Sitze in Raspo, später in Pingnente eingesetzt.
Während die Küstenorte die Bemannung der Seeschiffe stellten, wurden im Innern
die „Lerniäe" ausgehoben, eine Art von Landwehr, welche 2.500 bis 3.500 Mann zählte
und an der Seite der regulären Truppen kämpfte.
Der venetiauifche Senat ordnete den Handel der istrischen Küstenstädte vollständig
dem Vortheil der Dogenstadt unter und zog dorthin ihre wichtigsten Prodnete — das Öl,
den Wein, das Holz, die Fische — indem er anordnete, daß sie keiner anderen Stadt als
Venedig geliefert werden durften. Als später die Jstrier ihren Handel diesen Beschränkungen
entziehen wollten, wurden diese Prohibitiv-Maßregeln immer strenger gehandhabt, so daß
sie die Betriebsamkeit des Volkes, sowie die freie und nutzbringende Produktion lahmlegten.
In der Grafschaft Jstrien verwaltete sich kein Ort selbständig uud das streug
feudale System erhielt sich hier durch die ganze neuere Zeit. Die Verwaltung wurde von
dem Fürsten vermittelst eines Landrichters geführt; ein „Aastulcko" hob den Zeheut und
die anderen, in eigenen Steuerbüchern (urdari) festgesetzten Abgaben ein.
Die Inseln des Ouaruero, uämlich Veglia und Ossero (Cherso-Lnssino), von 1018 an
Venedig tributpflichtig, gelangten, nachdem sie knrze Zeit im Besitze Kolomans von Ungarn
gewesen, im Jahre 1126 in vollständige Abhängigkeit von der Republik, welche einige
Jahre später den Grafen Doimo von Frangipani mit der Insel Veglia belehnte. Die
Frangipani waren jedoch durch die Lehen, welche sie in den Bezirken von Lica innehatten,
auch Vasallen Ungarns und hielten es für vortheilhafter, sich an das mächtige Königreich
anzuschließen. Als Böla IV., vou den Mongolen besiegt, an den Küsteu des Quaruero
Zuflucht suchte, saud er bei den Grafeu vou Veglia nicht nur glänzende Gastfreundschaft,
sondern auch kräftige Unterstützung an Waffen und Geld. Bela vergaß, nachdem er sein
Land wieder erobert hatte, seinen treuen Vasallen nicht; er gab den Frangipani Vinodol
und später noch Segna, Bribir, Modrnssa und andere Lehen.
Sei es nun, daß Venedig den Argwohn hegte oder die Gewißheit hatte, daß geheime
Abmachungen zu seinen Ungnnsten zwischen den Ungarn und den Frangipani beständen —
es nahm den letzteren die Herrschaft über Veglia schon im Jahre 1243 ab und verbannte
sie aus seinen Staaten. Im Jahre 1260 stellte es ihnen jedoch die Insel wieder zurück,
aber unter schwereren Bedingungen als znvor.
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Das Küstenland, Band 10
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Das Küstenland
- Band
- 10
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1891
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.63 x 22.44 cm
- Seiten
- 390
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch