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wollen entgegenbrachte, dann aber auch, weil der Boden, auf dem sie wirken sollte, noch
nicht zur Genüge vorbereitet war und mancherlei Mängel der inneren Leitung zu Tage
trateu. Die Compagnie sank rasch und in den Dreißiger-Jahren verschwand sie vom
Schauplatz. Aber die Idee, welche ihr zu Grunde lag, war keine unfruchtbare und das
Programm der Compagnie wnrde in der Handelswelt Triests seither als Leitfaden geschäft-
lichen Verhaltens beobachtet.
Was Karl VI. eingeleitet hatte, das fand bei seiner Tochter und großen Nachfolgerin,
der Kaiserin Maria Theresia, warme nnd verständnißvolle Pflege. Unter ihrer glorreichen
Herrschaft entfalteten sich die in den Boden gelegten Keime in hoffnungsvoller Weise.
Für die Schiffahrt war es vor Allem wichtig, daß ein umfassendes Grundgesetz erlassen
wurde, welches alle Verhältnisse derselben in öffentlicher, privatrechtlicher und disciplinarer
Beziehung regelte. Dies Gesetz, das „politische Navigationsedict" vom Jahre 1774,
war für seine Zeit nnd noch lange nachher mnstergiltig und blieb zum großeu Theil bis
in unsere Tage in .Kraft, ja einzelne Bestimmuugeu haben selbst heute noch nicht ihre
Giltigkeit verloren. Maria Theresia regelte ferner die Grundsätze, uach denen Handels-
schiffen das Recht znr Führung der österreichischen Flagge ertheilt werden konnte, sie erließ
Anordnungen über die Eiurichtung der Mannschaftsrollen nnd Ladungsmanifeste, orgauifirte
die Hafeu- und Seesanitätsverwaltung, sorgte für die Hebung des Schiffsbaues, reformirte
das Gebührenwesen und erließ ein Reglement über das Seesanitätswesen. Anch in
banlicher Beziehung zeigte sich lebhafte Thätigkeit. In Trieft wurde ein Theil des Molo
S. Carlo und der nach der Kaiserin benannte jetzige Leuchtthurm-Molo erbaut. Auch ließ
Maria Theresia ein neues Seelazareth an Stelle der anderen Zwecken gewidmeten Anstalt
ihres Vaters errichten. Dieses Lazareth trng ebenfalls ihren Namen nnd bestand bis Ende
der Sechziger-Jahre unsers Jahrhunderts, wo dessen Terrain in die Anlage des neuen
Hafens eiubezogeu werden mußte. Im Jahre 1758 wnrde die Börse eröffnet und kurz
darauf für Trieft nnd das Küstenland eine neue specielle Commerz- nnd Falliten-Ordnnng
nnd eine eigene Gerichtsordnung für das Triester Mercantilgericht erlassen. Begünstigungen
im Zollweseu und eine Art Differenzialzölle, die für über Trieft eingeführte Waaren
zugestanden wurden, bezeugen die hochsinnigen Absichten der großen Kaiserin, die außerdem
bestimmte, daß alle für den Coufum oder zum Fabriksbetrieb in Trieft bestimmten Waaren
ans den Erblanden, sowie die in Trieft erzengten Fabrikate, trotz der dnrch die Frei-
liasenstellnng geschaffenen Exterritorialität Triests doch als inländische nnd für das Inland
bestimmte Artikel ganz oder fast zollfrei ein- und ausgeführt werden durften.
Aber nicht nnr unmittelbar für die Schiffahrt war die Kaiserin thätig, sie hat auch
alle anderen Zweige der Volkswirthschaft, deren Gedeihen auf die Schiffahrt zurückwirkt,
sorgsam gepflegt, und es gab wohl kein Gebiet, auf dem sich ihr segensreiches Walten nicht
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Das Küstenland, Band 10
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Das Küstenland
- Band
- 10
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1891
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.63 x 22.44 cm
- Seiten
- 390
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch