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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Das Küstenland, Band 10
Seite - 322 -
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322 auch an anderen Orten errichtet, dvch war die Leistungsfähigkeit dieser Anstalten wegen ihres beschränkte» Lehrplans und wegen des geringen Maßes von Vorbildung, welches zur Aufnahme in dieselben erfordert wurde, eine geringe. Wiederholt wurde daher eine Reform der Schulen vorgenommen und dabei das Maß der Anforderungen allmälig erhöht. Man ging hierbei von der Ansicht aus, daß der Besuch der nautischen Schule jeues Maß von theoretischen Kenntnissen vermitteln soll, welches im Verein mit durch praktischen Dienst erlangter Erfahrung für die Befehligung eines Schiffes der weiten Fahrt befähige. Es bestehen gegenwärtig nautische Schulen zu Trieft uud Lussiupiecolo. Für den Besuch der Schulen ist auch wichtig, daß von der mit gutem Erfolg abfolvirteu Schule uud von der an derselben bestandenen Schlußprüfung in Hiukunft die Erlangung des Brevets eines Steuermanns in der Handelsmarine abhängig ist. Wer jedoch Capitän werden will, muß nicht nur durch volle zwei Jahre als sogeuauuter tenenw wirklichen Dienst auf Reisen außerhalb des adriatischen Meeres geleistet haben, sondern noch eine weitere Prüfung ablegen. Auch die Führer der Schiffe großer Sabotage habe« eine eigene Prüfung abzulegen, ehe sie zu einem Eommando zugelassen werden. Durch Stipendien wird der Besuch der uautischeu Schulen der seefahrenden Bevölkerung erleichtert. Die Seeverwaltung verdankt ihren Ursprung zum große» Theil sanitären Rücksichten, der Furcht vor Einschleppung der Pest. Man richtete Lazarethe ein, schuf das sehr strenge System der Quarantänen und beobachtete jedes ankommende Schiff in erster Linie vom Standpunkt der Gesundheitspolizei. Ist auch die Pestgefahr aus Europa entschwunden, so trat die Furcht vor Einschleppnng der Cholera an ihre Stelle. Man verhängt Contumazen, sogenannte Observationsreserven, von mehr minder langer Dauer und wendet Desinfek- tionen an, bei denen der heutige Standpunkt der Wissenschaft maßgebend ist. Die Eontnmaz hat den Bestand von Seelazarethen zur Voraussetzung, damit die derselben unterworfenen Personen, welche es nicht etwa vorziehen, auf dem Schiffe selbst zu verbleiben, daselbst unter gehöriger Absperrung und Überwachung die Zeit sanitärer Beobachtung verbringen können. Wegen der durch die Triester Haseubauteu bedingten Auslassung des Theresia- nischen Lazareths wurde in der Nähe von Trieft, in der Bucht von S. Bartolomeo, ein neues großes Lazareth erbaut. Die Flagge, welche auf unseren Handelsschiffen weht, ist die österreichisch-ungarische Seehandelsflagge, in welcher die österreichischen Farben roth-weiß-roth mit dem Wappeu Österreichs in der Mitte uud die ungarischen Farben roth-weiß-grün mit dem ungarischen Wappen in der Mitte verbunden sind. Bis zum Jahre 1869 wurde von den Handels- schiffen die nämliche Flagge geführt wie von den Kriegsschiffen. Diese Flagge, heute in der Kriegsmarine noch in Geltuug, wurde 1786 von Kaiser Josef II. eingeführt. Vorher hatten die Handelsschiffe eine gelbe, mit dünnen schwarzen Querstreifen durchzogene und
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Das Küstenland, Band 10
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Das Küstenland
Band
10
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1891
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.63 x 22.44 cm
Seiten
390
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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