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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Dalmatien, Band 11
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201 Verwandte des Ermordeten, etwa sein Vater, Oheim oder Bruder. Etwas ferner kniete auf dem Boden der Mörder selbst, entgürtet und barhaupt; das Gewehr, mit welchem er das Verbrechen begangen, ward ihm um den Hals gehängt. Zuerst erhielt der Kläger das Wort. Er legte der Reihe nach den ganzen Hergang dar, bezeichnete den Schaden, welcher der Familie des Ermordeten durch das Verbrechen erwuchs, und forderte die Richter auf, nach dem Gewohnheitsrechte den Verbrecher zu bestrafen und zum Ersatz des angerichteten Schadens zu verurtheileu. Daraus erhielt der Angeklagte zur Rechtfertigung das Wort oder fing vielmehr dreimal mit lauter Stimme zu bitten an, man möge ihm sein Verbrechen um Gottes und des heiligen Johannes willen verzeihen. Da trat der Kläger zu ihm, nahm ihn, das um den Hals gehängte Gewehr ab, umarmte und küßte ihn auf die Stirne mit den Worten, daß er ihm um Gottes willen Alles verzeihe. Waren noch andere Verwandte des Gemordeten zugegen, so umarmten und küßten auch sie den Mörder. Daraufhin entfernte sich der Geklagte wie der Kläger; die Richter verhandelten die Sache unter sich, ließen das Urtheil niederschreiben und unterfertigten es. Sobald Alles fertiggestellt war, riefen sie die Parteien vor sich und lasen das Urtheil vor. Der Schuldige wurde gewöhnlich vernrtheilt, eine Geldsumme an die beschädigte Familie zu zahlen. War die Familie des Ermordeten dessen bedürftig, so nahm sie das Geld an, sonst wurde es zu wohlthätigen Zwecken verwendet. Am Schluß stand man einander zn Gevatter bezüglich der mitgebrachten Kinder; waren diese bereits getauft, so wurden sie nur geschoren. Geschlossen wurde das Gericht mit einem gemeinsamen Mahle auf Kosten des Schuldigen. Die Kampfeslust des Volkes tritt bei der Geburt eines Kindes zu Tage. Es ist natürlich, daß ein Heldenvolk Freude empfindet, wenn ihm junge Helden geboren werden. Kommt ein Knabe zur Welt, so gibt der Vater von der Hausschwelle einen Schuß ab, um dem ganzen Dorfe die frohe Nachricht zu verkünden. Wird hingegen ein Mädchen geboren, so ist die ganze Familie betrübt, nach dem Sprichwort: „Kommt ein männlich Kind zur Welt, muß man rufen: Gott sei Dank; wird ein weibliches geboren, muß man sprechen: Dank sei Gott!" — eine Umstellung der Worte, die im ersten Fall als ein Ausbruch der Dankbarkeit, im zweiten als ein Ausdruck der Resignation gelten soll. Auch die Hochzeitsbräuche, die jedoch am Meere im allmäligeu Aussterben begriffen sind, beseelte einst ein kriegerischer Geist; die Hochzeitsgäste glichen Helden, die in den Kampf ziehen. Es war dies indeß nicht blos ein Ausfluß reckenhafter Gesinnung, sondern auch ein Gebot der Nothwendigkeit. Denn diese Gelegenheit wurde häufig zum Mädchen- raub, sowie zur Ausführung feindlicher Anschläge benutzt. Häufig kam es in solchen Fällen zum Blutvergießen und wurde die Braut aus der Mitte der Hochzeitsgäste zu nicht geringer Schmach der letzteren entführt. Es geschah dies um so häufiger, als bei der Verlobung die jungen Leute von den Eltern nicht einmal um ihren Willen befragt wurden. Der Vater
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Dalmatien, Band 11
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Dalmatien
Band
11
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1892
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.54 x 21.83 cm
Seiten
370
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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