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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Dalmatien, Band 11
Seite - 298 -
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298 Die Waffenruhe dauerte indeß nur kurze Zeit und die Agricultur kounte aus der- selben keinen Nutzen ziehen, da der Baner, der zugleich Krieger war, keine Zeit hatte, zu seinen verlasseueu Gefilden zurückzukehren. Neue politische Verwicklungen entzündeten neue Kriege, die Felder blieben zumeist unbebaut, die wenigen bebauten wurden verwüstet, die Herden verlassen. Nach zwanzigjährigen Kämpfen und nachdem den heldenmütigen Land- leuten die Eroberung neuer Gebiete gelungen war, kam im Jahre 1718 der Friede von Passarowitz zustande, in welchem festgesetzt wurde, daß das neue, aus der Gewalt der Türkeu befreite Gebiet unter dem Namen „der neueste Erwerb" (nuvvissimc» aequisto) zum Gebiete des neuen und des alten Erwerbes geschlagen werde. So entstand die dalmatinische Provinz Venedigs. Aus einer ungefähren Berechnung ergibt sich, daß die neue und neueste Erwerbung einen Flächeninhalt von ungefähr 2,000.000 padnanischen Joch (731.200 Hektar) gehabt haben mochte. In welchem Zustand der Vernachlässigung sich zu jener Zeit die Agricultur befand, beweist die Thatsache, daß die grasbedeckten und unbebauten Bodenstrecken in der neuen und neuesten Erwerbung eine Gesammtfläche von ungefähr 1,564.638 Joch, das ist 572.031 Hektar umfaßten. Aus den Daten, welche man nach dem Fall der Republik Venedig vorfand, würde sich ergeben, daß auf einer Gefammtoberfläche, welche sich von 3,000.000 padnanischen Joch oder 1,096.800 Hektar nicht sehr entfernt, der von Waldnngen und unbebautem Weideland bedeckte Theil ungefähr 2,600.000 Joch oder 950.560 Hektar betrug und daß auf diesen Wald- und Weidegebieten ungefähr 80.000 Rinder, 1,000.000 Schafe und Ziegen, 18.000 Schweine und 30.000 Pferde gehalten wurden. Nachdem die veuetiauische Republik sich auch zur Herriu der Gebiete der ueueu uud ueuesteu Erwerbung gemacht hatte, wollte sie mit denselben jene Personen uud Familien belohnen, die sich in den Türkenkriegen am meisten ausgezeichnet hatten, und vertheilte den größten Theil des eroberten Gebietes unter dem Titel von Investituren. Von den in dieser Weise verliehenen Ländereien wurde der Regierung als Zeichen der Anerkennung ihrer Oberhoheit ein Zehntel der Produkte abgeliefert; die Juvestirten konnten diesen Besitz weder verkaufen, noch verpfänden und durften unter keiner Bedingung expropriirt werden; die Franen waren von der Erbfolge ausgeschlossen, welche nnr ans männliche nnd legitime Nachkommen übergehen konnte. Im Jahre 1756 erließ Francesco Grimani, General-Provveditore der venetianischen Republik in Dalmatien, ein Gesetz, in welchem alle Bedingungen enthalteil waren, unter welchen die Regierung Gebiete als Investituren gewährte. Aber so vortrefflich auch dieses Gesetz in theoretischer Hinsicht war, so blieb es doch zum größten Theil unausgeführt, so daß beim Sturz der Republik der Ackerbau in Dalmatien fast ebenso vernachlässigt war als in früherer Zeit.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Dalmatien, Band 11
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Dalmatien
Band
11
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1892
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.54 x 21.83 cm
Seiten
370
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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