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Die Waffenruhe dauerte indeß nur kurze Zeit und die Agricultur kounte aus der-
selben keinen Nutzen ziehen, da der Baner, der zugleich Krieger war, keine Zeit hatte, zu
seinen verlasseueu Gefilden zurückzukehren. Neue politische Verwicklungen entzündeten neue
Kriege, die Felder blieben zumeist unbebaut, die wenigen bebauten wurden verwüstet, die
Herden verlassen. Nach zwanzigjährigen Kämpfen und nachdem den heldenmütigen Land-
leuten die Eroberung neuer Gebiete gelungen war, kam im Jahre 1718 der Friede von
Passarowitz zustande, in welchem festgesetzt wurde, daß das neue, aus der Gewalt der Türkeu
befreite Gebiet unter dem Namen „der neueste Erwerb" (nuvvissimc» aequisto) zum
Gebiete des neuen und des alten Erwerbes geschlagen werde. So entstand die dalmatinische
Provinz Venedigs. Aus einer ungefähren Berechnung ergibt sich, daß die neue und
neueste Erwerbung einen Flächeninhalt von ungefähr 2,000.000 padnanischen Joch
(731.200 Hektar) gehabt haben mochte. In welchem Zustand der Vernachlässigung sich zu
jener Zeit die Agricultur befand, beweist die Thatsache, daß die grasbedeckten und
unbebauten Bodenstrecken in der neuen und neuesten Erwerbung eine Gesammtfläche von
ungefähr 1,564.638 Joch, das ist 572.031 Hektar umfaßten.
Aus den Daten, welche man nach dem Fall der Republik Venedig vorfand, würde
sich ergeben, daß auf einer Gefammtoberfläche, welche sich von 3,000.000 padnanischen
Joch oder 1,096.800 Hektar nicht sehr entfernt, der von Waldnngen und unbebautem
Weideland bedeckte Theil ungefähr 2,600.000 Joch oder 950.560 Hektar betrug und
daß auf diesen Wald- und Weidegebieten ungefähr 80.000 Rinder, 1,000.000 Schafe
und Ziegen, 18.000 Schweine und 30.000 Pferde gehalten wurden.
Nachdem die veuetiauische Republik sich auch zur Herriu der Gebiete der ueueu uud
ueuesteu Erwerbung gemacht hatte, wollte sie mit denselben jene Personen uud Familien
belohnen, die sich in den Türkenkriegen am meisten ausgezeichnet hatten, und vertheilte
den größten Theil des eroberten Gebietes unter dem Titel von Investituren. Von den in
dieser Weise verliehenen Ländereien wurde der Regierung als Zeichen der Anerkennung
ihrer Oberhoheit ein Zehntel der Produkte abgeliefert; die Juvestirten konnten diesen Besitz
weder verkaufen, noch verpfänden und durften unter keiner Bedingung expropriirt werden;
die Franen waren von der Erbfolge ausgeschlossen, welche nnr ans männliche nnd legitime
Nachkommen übergehen konnte.
Im Jahre 1756 erließ Francesco Grimani, General-Provveditore der venetianischen
Republik in Dalmatien, ein Gesetz, in welchem alle Bedingungen enthalteil waren, unter
welchen die Regierung Gebiete als Investituren gewährte. Aber so vortrefflich auch dieses
Gesetz in theoretischer Hinsicht war, so blieb es doch zum größten Theil unausgeführt,
so daß beim Sturz der Republik der Ackerbau in Dalmatien fast ebenso vernachlässigt war
als in früherer Zeit.
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Dalmatien, Band 11
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Dalmatien
- Band
- 11
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1892
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.54 x 21.83 cm
- Seiten
- 370
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch