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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (3), Band 12
Seite - 114 -
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114 Stefan Szechenyi, den Neuschöpfern der Hauptstadt in diesem Jahrhundert. Das Gesetz verkündete die Regnliruug und Hebung der Hauptstadt, da sie eine unentbehrliche Bedingung für die Entwicklung des vaterländischen Handels und Gewerbes bilde, als Landesinteresse; er stellte zu diesem Zweck der Regierung 24 Millionen zur Verfügung, die unter dem Titel eines hauptstädtischen Fonds besonders verwaltet werden sollten, auch ließ er zur Projeetirung und Verwirklichung der infolge der Regnliruug nothwendig erscheinenden Unternehmungen den hauptstädtischen Baurath ins Leben treten. Bei der durch diesen Rath ausgeschriebenen Preisbewerbung wurde unter zehn Bewerbern der Entwurf des Ingenieurs Ludwig Lechuer mit dem ersten Preise gekrönt und mit einigen Änderungen als Grundlage für die allgemeine Reguliruug angenommen. So hatte denn auch die ungarische Hauptstadt die Bahn einer den hentigen Anforderungen des Handels und der Industrie entsprechenden Umwandlung betreten. Nach der Verfügung des Gesetzes wurde die Kettenbrücke von der Aetiengesellschast abgelöst, die Donau innerhalb der Hauptstadt regnlirt und ihre beiden Ufer ausgebaut; im Zusammen- hang mit diesem großen Werke erstand die Margarethenbrücke und dann die Eisenbahn- Verbindnngsbrücke; als Hauptverkehrslinie wurde zuerst die Audrässystraße eröffnet, deren überwiegende Bedeutung wenigstens vorderhand noch dem Luxus angehört; ihr folgte die große Ringstraße, die von der Margarethenbrücke ausgehend von der Donau bis zur Donau geht und in wohlansgemefsenem Halbkreise alle die innere Stadt umgebenden Vorstädte mitten durchschneidet; der Umkreis der inneren Stadt vom Franz Deäkplatz bis zum Hauptzollamtsplatz wurde gleichfalls in eine Ringstraße verwandelt. Bedauerlich ist es, daß bei der Feststellung des Nacheinander der Reguliruug nicht ausschließlich die als Hauptziel vorgesteckten Interessen des Handels und der Industrie entscheidend waren, ja selbst die natürlichen und vernunftgemäßen allgemeinen Anforderungen der Stadt- regnlirnng außer Acht gelassen wurden, so daß man mit Berufung auf Gebäude, die man als werthvoll bezeichnete, die Regnlirnng der inneren Stadt und die Erbauung jener Brücke verschob, welche die schönsten und gesundesten Theile Ofens der Stadt näher- gebracht hätte. Die Baulust, zuerst durch die Hoffnung auf Besserung der politischen Lage erweckt, und später, als diese Hoffnung sich erfüllt hatte, zu noch höherem Schwung gediehen, nahm unter dem günstigen Einfluß der Reguliruug so außerordentlich zu, wie sich dessen keine Stadt Europas rühmen darf. Dazu kam nun noch die merkliche Zunahme des allgemeinen Wohlstandes, die vom Staate gewährte Steuerbegünstigung und schließlich der Gesetzartikel XXXVI vom Jahre 1872, der die königlichen Freistädte Ofen und Pest, den Marktflecken Alt-Ofen und die Margaretheninsel unter dem Namen Budapest zu einer Jurisdiktion vereinigte.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Ungarn (3), Band 12
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Ungarn (3)
Band
12
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1893
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.49 x 21.91 cm
Seiten
626
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch
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