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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (3), Band 12
Seite - 232 -
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232 und beideHäuser des Reichstages, daß die Direktion dreizehn von ihnengewählten Männern übertragen werde, die ihren Präsidenten selbst zu wählen und sich gelegentlich auch selbst zu ergänzen hätten. Die vorläufigen Berathungen dauerten monatelang, dann wurde die „zur Ausbildung der vaterländischen Sprache" errichtete gelehrte Gesellschaft in den Gesetz- artikel 1827: XI gefaßt und der Palatin bildete den Ausschuß, der die Organisation und die Statuten der gelehrten Gesellschaft auszuarbeiten hatte. Zum Vorsitzenden des Ausschusses ernannte er den Grafen Josef Teleki, der später der erste Präsident der constitnirten Gesell- schaft wurde, und zu Ausschußmitgliedern außer den vier ersten Stiftern 22 hervor- ragende Gelehrte und Schriftsteller. Die Statuten wurden im Jahre 1830 sanctionirt. Nach ihrem Wortlaute ist die gelehrte Gesellschaft „in allen Arten der Wissen- schaften und schönen Künste lediglich um die Ausbildung der nationalen Sprache bemüht". Sie besteht aus sechs Seetionen: der sprachwissenschaftlichen, philosophischen, geschichtlichen, rechtswissenschaftlichen, mathematischen und naturwissenschaftlichen. Sie hat 24 Ehren- mitglieder, 42 ordentliche und eine unbestimmte Anzahl von correspondirenden und auswärtigen Mitgliedern. Protector der Gesellschaft ist, „unter Allerhöchster Aufsicht" des Königs, der Erzherzog-Palatin Josef. Der Directionsrath bestand aus 25 Mitgliedern, welche „die Capitalien und Einkünfte der Gesellschaft beaufsichtigten". Die Seetionen halten abwechselnd jede Woche eine Sitzung, deren Gegenstand die Vorträge der Mitglieder und die amtlichen Angelegenheiten bilden. Der Directionsrath hielt am 17. November 1830 seine erste Sitzung, in der er die ordentlichen Mitglieder ernannte; in der ersten Generalversammlung des folgenden Jahres wurden gemeinsam die corre- spondirenden und auswärtigen Mitglieder gewählt. So ist die ungarische gelehrte Gesellschaft (^la^ar luäös ?ärsasaF) entstanden, deren Organisation im Jahre 1845 völlig geändert wurde. Von der Erfahrung aus- gehend, daß die gemeinsame Berathung der sechs Fachseetionen über alle wissenschaftlichen Fragen die fachgemäße Thätigkeit lähme, drang Franz Toldy, der langjährige eifrige Seeretär der Akademie, mit Erfolg auf die Reform, daß „Sectionssitznngen eingeführt und die Fachfragen an die betreffende Section gewiesen wurden, der wissenschaftliche Vortrag und Meinungsaustausch in Gebrauch kam, die forschende Richtung geltend und immer stärker wurde und die akademische Idee in den Vordergrund trat". Bei alledem aber war die Akademie bis 1848 mehr eine Akademie der Sprache als der Wissenschaften und hat auf diesem Gebiete für die Ausbildung der ungarischen Sprache, wie für die Entfaltung der Literatur Außerordentliches geleistet. In erster Reihe beschäftigte sie sich mit dem Wörterbuch und der Grammatik der ungarischen Sprache. Sie stellte die neue einheitliche Orthographie fest, sie machte die grammatischen Formen, die Syntax, die in altenHandschristen aufbewahrten und auf Kosten
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Ungarn (3), Band 12
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Ungarn (3)
Band
12
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1893
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.49 x 21.91 cm
Seiten
626
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch
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