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Bei dem Überwiegen des bäuerlichen Waldbesitzes, welcher stets geneigt ist, die
Nutzungen des Augenblicks, wenn auch auf Kosten der Zukunft, möglichst auszudehnen,
kommt der Widerstreit zwischen den persönlichen Interessen des Einzelnen und jenen der
Gesammtheit in Tirol weit schärfer als anderswo zur Geltung, und es ist deshalb auch
hier eine eingreifendere Beaufsichtigung der Waldwirthschaft von Seite des Staates, als
sie sonst in anderen Ländern geübt wird, unerläßlich. Schon in früheren Jahrhunderten
haben die Landesfürsten diese Nothwendigkeit erkannt und ihr durch den Erlaß von
Waldordnungen und durch Ausstellung eigener Waldmeister und Forstknechte, welchen
zugleich die Bewirthschaftung der eigentlichen Staatsforste übertragen war, Rechnung
getragen. Eine von der Staatsforstverwaltung vollkommen getrennte Organisation des den
politischen Behörden zugewiesenen Forstaufsichtsdienstes wurde für Tirol und Vorarlberg
erst im Jahre 1873 durchgeführt und im Jahre 1883 auf den gegenwärtigen Stand von
drei Landesforstinspectoren und 48 forsttechnischen Organen erweitert, welchen neben der
Forstaufsicht im Allgemeinen auch die Bewirthschaftung sämmtlicher Gemeindewälder
zukommt. Zur Unterstützung dieser Organe in den beiden eben bezeichneten Richtungen
sind außerdem vom Lande und von den Gemeinden selbst eine Anzahl von Forstwarten
und Waldaufsehern bestellt. Der günstige Einfluß dieser Einrichtung macht sich in der
Beschränkung früherer übermäßiger Nutzungen, namentlich der Ziegenweide, in der zweck-
mäßigeren Art und Weise ihrer Ausübung, insbesondere aber in der Hebung des Cultur-
wesens und besseren Obsorge für die Wiederbewaldung heute schon in sehr erfreulicher
Weise geltend. Im Forstculturwesen geht die Staatsforstverwaltung selbst durch ihre
sorgfältig ausgeführten Aufforstungen mit dem besten Beispiel voran; außerdem verdienen
die mit großer Ausdauer unter sehr schwierigen Verhältnissen ausgeführten Aufforstungen
in den kahlen Vintschganer Sonnbergen hier besonderer Erwähnung, welche, von Herrn
Dr. Flora in Mals bereits vor Jahrzehnten begonnen, gegenwärtig von ihm und den
politischen Forstorganen mit bestem Erfolge fortgeführt werden.
Die Jagd und Fischerei in Tirol und Vorarlberg.
Ein Gebirgsland wie Tirol erscheint zur Bergung eines vorzüglichen Wildstandes in
hohem Maße geeignet, und ist ein solcher in den ausgedehnten Revieren hoher und ver-
mögender Jagdherreu längs der baierischen Grenze, von Kufstein bis in den Bregenzer Wald
hinein auch thatsächlich vorhanden. Dieselben umfassen ausgedehnte Staats- und Domänen-
forste, welche auf viele Jahre an Seine kaiserliche und königliche Hoheit den Erzherzog
Ludwig Victor, an Ihre Hoheiten den regierenden Herzog Ernst II. von Sachsen-Coburg
und Gotha, den Herzog Ernst von Sachsen-Altenburg, den Herzog August von Sachsen-
Coburg-Gotha, an Seine Durchlaucht den Fürsten Hermann von Hohenlohe-Langenbnrg
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Buch Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Tirol und Vorarlberg, Band 13"
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Tirol und Vorarlberg, Band 13
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Tirol und Vorarlberg
- Band
- 13
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1893
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 16.12 x 23.1 cm
- Seiten
- 624
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch