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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Böhmen (1), Band 14
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240 kleineren Verhältnissen auferzogen, den großen Landesangelegenheiten ferne stand. In den hierdurch verursachten Wirren trachteten die Großen des Landes ihren Einfluß zu erweitern, während die Kaiser, denen die Bestätigung zustand, nmsomehr aus der Sachlage Vortheile zogen, als die Prätendenten vor Allem Schutz und Beistand bei ihnen suchten. Nach schweren Kämpfen und ausreibenden Zwistigkeiten kam es endlich am Ende des XII. Jahr- hunderts durch verständige Einsicht der Betheiligten, zum Theil auch durch natürliche Verhältnisse zu einem Ausgleich, iudem die Erbfolge nach dem Rechte der Erstgeburt zur Geltung gelangte. Damit traf zum großen Glück für das Land das Aufkommen der ständigen Königswürde zusammen. Der Fürst wurde mit großen Feierlichkeiten auf dem Fürstenstuhl eingesetzt, einem steinernen Sitz, welcher sich in der Prager Burg auf dem offenen Platze vor der St. Veits- kirche im Hofe des fürstlichen Palastes befand. Den Kaisern stand die Bestätigung der böhmischen Fürsten zu und sie erhielt ihren Ausdruck durch feierliche Übergabe der Fahne an den bereits inthronisirten Fürsten, der zu diesem Zweck persönlich am Kaiserhofe erschien. Das den deutschen Völkern eigene Königthum kam zuerst (im XI. und XII. Jahr- hundert) als persönliche, vom XIII. Jahrhundert an aber als ständige Würde nach Böhmen, allerdings in jener Gestalt, die das Königthum durch Einwirkung des Christenthums erhalten hatte. Im XI. Jahrhundert erhielten zwei Fürsten vom Papst die Auszeichnung, die Mitra zu tragen, Spytignev II. und Vratislav II. Vratislav wurde auch ob seiner Ver- dienste um Kaiser und Reich durch Verleihung der Krone 1086 ausgezeichnet. Als zweiter König tritt uns im XII. Jahrhundert Vladislav II. entgegen, der aus gleichem Grunde vom Kaiser die Königskrone erhielt (1158). Die endliche und feierliche Znerkennuug der Königswürde verdankten die Premyslidenfürsten dem apostolischen Stuhle 1204, von welchem Jahre an das Königthum nicht mehr vom Lande wich. Die Mitglieder des Fürstenhauses wurden, wenn sie nicht oder so lange sie nicht auf den Fürstenstuhl gelaugten, durch Zuweisung der fürstlichen Nutzungen bestimmter Landes- theile versorgt. So diente insbesondere Mähren, welches mit Böhmen ein Ganzes bildete, zu Verleihungen dieser Art, bevor es eine Markgrafschaft ward. Stets blieb jedoch der Landesfürst nicht nur das Oberhaupt der fürstlichen Familie, sondern auch Herr des ganzen Landes, und gerade die Theilfürsten von Mähren hatten das größte Interesse an der Verbindung mit Böhmen, da ihnen infolge des Seniorats die Besteigung des böhmischen Fürstenstuhls stets offen stand. Während in vorchristlicher Zeit der Fürst nicht nur der Beherrscher des Volkes, sondern auch dessen oberster Priester war, änderte sich dieses Verhältniß nach Einführung des Christenthums dahin, daß die fürstliche Gewalt ihre Weihe von der Kirche erhielt und deren Träger hinwieder die Schutzherren der Kirche wurden.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Böhmen (1), Band 14
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Böhmen (1)
Band
14
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1894
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.78 x 21.93 cm
Seiten
634
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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