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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Böhmen (1), Band 14
Seite - 251 -
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251 Bald nach dein zweiten Kreuzzuge, welchen Ottokar 1267 gegen die heidnischen Preußen ohne wesentlichen Erfolg unternommen, gelang ihm die Erwerbung des Herzog- thums Kärnten, im Jahre 1268 jene des Herzogthums Krain, der Markgrafschaft Jstrien und eines Theiles von Frianl mit Pordenone. Auch Eger war als Reichspfand unter Ottokars Gewalt gelangt. So reichte das Reich Ottokars von dem Fichtel- und Erzgebirge, sowie von den Sudeten bis an die Adria. Hier ist der Ort, einen kurzen Rückblick auf die vorausgegangenen Geschicke des Egerlandes zu werfen. Ursprünglich von Slaven besetzt und zu Böhmen gehörig, wurde es um die Mitte des IX. Jahrhunderts, unter Ludwig dem Deutschen, deutsches Land und bildete einen Bestandtheil der gegen Böhmen errichteten Mark, sowie auch der Diöcese Regensburg. Zu Beginn des XI. Jahrhunderts treten als Besitzer von Landgütern an der oberen Eger die Markgrafen von Vohbnrg auf, welchen die Gründung der Burg Eger (böhm. Lkeb) zugeschrieben wird. Als Ansiedelung wird Eger im Jahre 1061 genannt. Durch die Ehe der letzten Vohbnrgerin Adelheid gelangte Herzog Friedrich von Schwaben in den Mitbesitz der Vohbnrg'schen Güter, die er auch nach seiner Erhebung zum König und Kaiser und nach der im Jahre 1153 erfolgten Ehescheidung beibehielt. Kaiser Friedrich I. Barbarossa ließ die Burg Eger im größeren, einer Kaiserpfalz würdigen Stil umbauen. Hierdurch und weil Eger an einer wichtigen Handelsstraße lag, gedieh auch die an die Burg angegliederte städtische Ansiedelung, die sich des Nürnberger Stadtrechtes bediente. Auch Kaiser Friedrich II. faud viel Wohlgefallen an der Stadt, die er wiederholt aufsuchte. Ottokar stand auf dem Höhepunkt seiner Macht und seines Glücks. Unter seiner Regierung vollzog sich in den inneren Verhältnissen Böhmens eine vollständige Um- wandlung. Durch Gründung zahlreicher Städte, welche ausschließlich oder überwiegend den von Wenzel I. und Ottokar ins Land berufenen Deutschen übergeben wurden und als königliche Städte unmittelbar der Krone unterstanden, wurde die altslavische Gau- verfassung völlig umgestoßen; der Bürgerstand gelangte durch Betriebsamkeit und Reichthum zu großer Bedeutung, die königlichen Städte aber, zumeist an den großen Handelswegen gegründet, wurden bald ein mächtiger Factor auch im politischen Leben des Landes. Ein Theil der Städte folgte dem sächsischen, ein anderer, mit der Altstadt Prag an der Spitze, dem schwäbischen Recht; zahlreiche Dörfer wurden nach deutschem Recht mit vertrags- mäßigen Verpflichtungen ausgesetzt; die Klöster, meist mit deutschen Ordensmitgliedern besetzt, zogen ihre Stammgenossen zur Colouisatiou ihrer Güter ins Land. Aber geradeso wie die vollständige Schwäche des Deutschen Reiches während des Interregnums (1257 bis 1273) dem böhmischen König bei seinen Unternehmungen
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Böhmen (1), Band 14
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Böhmen (1)
Band
14
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1894
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.78 x 21.93 cm
Seiten
634
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch
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