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sie nicht durch, weil die anderen Länder aus verschiedenen, meist egoistischen Gründen
keine Neigung zu einem Bunde mit Böhmen zeigten, und mit dem zweiten wurden
sie sachfällig, weil die Katholiken demselben entgegentraten. Die Utraquisten trugen ihre
doppelte Niederlage um so schwerer, als Matthias auch in einer religiösen Streitfrage gegen
sie entschied. Nach dem Majestätsbriefe waren nur die drei Stände, nämlich die Herren,
Ritter und königlichen Städte, nicht aber auch die utraquistischeu Bewohner geistlicher
Güter berechtigt, sich auf dem Gebiete ihrer Gutsherren Kirchen zu bauen. Nach dem
gleichzeitig zwischen den Katholiken und Utraquisten mit Gutheißung Kaiser Rudolfs abge-
schlossenen „Vergleich" besaßen jedoch die Bewohner aller königlichen Güter dieses Recht,
und zu denselben wurden verfassungsmäßig auch die Kirchengüter gerechnet. Nun wollte
der Erzbischos von Prag nicht gestatten, daß sich die Utraquisten auf seiner Besitzung in
Klostergrab eine Kirche bauen, und als sie sein Verbot nicht beachteten, ließ er das
mittlerweile entstandene Gebäude niederreißen. Ebensowenig wollte der Abt von Braunau
den Bürgern von Braunau die Stadtkirche für den utraqnistischen Gottesdienst einräumen
und er verlangte die Auslieferung der Schlüssel. Als sich die Utraquisten über diese doppelte
Verletzung des Vergleiches bei dem Kaiser beschwerten, wies er sie ab und erklärte, „er
wolle auf seinen Gütern nicht weniger Herr sein wie die Edelleute auf den ihrigen".
Durften diese ihren Unterthanen den Kirchenbau verbieten, wenn sie anderen Bekenntnisses
waren, so wollte er auf seinen Gütern (ob nun den eigenen oder den geistlichen) sich
gleicher Rechte erfreuen.
Als Matthias zwei Jahre später den Landtag berief, um, da er keine Kinder hatte
und seine Brüder auf die Nachfolge verzichtet hatten, seinen Vetter Ferdinand von Graz
nach dem von den Habsburgern in Anspruch genommenen Erbrechte als König von
Böhmen „annehmen" (also nicht wählen) zu lasseu, suchten die utraquistischen Häupter
Graf Matthias Thurn, Graf Andreas Schlick, Wenzel Wilhelm von Ruppa und Colonna
von Fels die „Annahme" zu hintertreiben, indem sie das Wahlrecht beanspruchten. Allein
der Kanzler Zdenek von Lobkowitz machte auf die Vorgänge bei der Wahl Ferdinands I.
aufmerksam und wies nach, daß auf diesen und seine Erben ausdrücklich die Geltung der
goldenen Bulle Kaiser Karls IV., die der regierenden Dynastie Erbrechte im Manns- und
Frauenstamme zugestand, ausgedehnt worden sei; dadurch bewirkte er, daß, als die Frage der
Annahme oder Wahl im Landtage zur Abstimmung gelangte, nur Thurn und Fels an
ihrer Meinung festhielten. Den Sieg über die Opposition wollte nun der Kaiser, wohl
auf den Rath seines Principalministers, des Cardinals Klesl, für eine theilweise Gegen-
reformation ausnützen. Der Majestätsbrief und der Vergleich sollten nicht für uugiltig
erklärt, trotzdem aber den königlichen Städten der Genuß der Religionsfreiheit verwehrt
werden. Die in den königlichen Städten angestellten Königsrichter sollten untersuchen.
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Böhmen (1), Band 14
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Böhmen (1)
- Band
- 14
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1894
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.78 x 21.93 cm
- Seiten
- 634
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch