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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Böhmen (1), Band 14
Seite - 310 -
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310 sie nicht durch, weil die anderen Länder aus verschiedenen, meist egoistischen Gründen keine Neigung zu einem Bunde mit Böhmen zeigten, und mit dem zweiten wurden sie sachfällig, weil die Katholiken demselben entgegentraten. Die Utraquisten trugen ihre doppelte Niederlage um so schwerer, als Matthias auch in einer religiösen Streitfrage gegen sie entschied. Nach dem Majestätsbriefe waren nur die drei Stände, nämlich die Herren, Ritter und königlichen Städte, nicht aber auch die utraquistischeu Bewohner geistlicher Güter berechtigt, sich auf dem Gebiete ihrer Gutsherren Kirchen zu bauen. Nach dem gleichzeitig zwischen den Katholiken und Utraquisten mit Gutheißung Kaiser Rudolfs abge- schlossenen „Vergleich" besaßen jedoch die Bewohner aller königlichen Güter dieses Recht, und zu denselben wurden verfassungsmäßig auch die Kirchengüter gerechnet. Nun wollte der Erzbischos von Prag nicht gestatten, daß sich die Utraquisten auf seiner Besitzung in Klostergrab eine Kirche bauen, und als sie sein Verbot nicht beachteten, ließ er das mittlerweile entstandene Gebäude niederreißen. Ebensowenig wollte der Abt von Braunau den Bürgern von Braunau die Stadtkirche für den utraqnistischen Gottesdienst einräumen und er verlangte die Auslieferung der Schlüssel. Als sich die Utraquisten über diese doppelte Verletzung des Vergleiches bei dem Kaiser beschwerten, wies er sie ab und erklärte, „er wolle auf seinen Gütern nicht weniger Herr sein wie die Edelleute auf den ihrigen". Durften diese ihren Unterthanen den Kirchenbau verbieten, wenn sie anderen Bekenntnisses waren, so wollte er auf seinen Gütern (ob nun den eigenen oder den geistlichen) sich gleicher Rechte erfreuen. Als Matthias zwei Jahre später den Landtag berief, um, da er keine Kinder hatte und seine Brüder auf die Nachfolge verzichtet hatten, seinen Vetter Ferdinand von Graz nach dem von den Habsburgern in Anspruch genommenen Erbrechte als König von Böhmen „annehmen" (also nicht wählen) zu lasseu, suchten die utraquistischen Häupter Graf Matthias Thurn, Graf Andreas Schlick, Wenzel Wilhelm von Ruppa und Colonna von Fels die „Annahme" zu hintertreiben, indem sie das Wahlrecht beanspruchten. Allein der Kanzler Zdenek von Lobkowitz machte auf die Vorgänge bei der Wahl Ferdinands I. aufmerksam und wies nach, daß auf diesen und seine Erben ausdrücklich die Geltung der goldenen Bulle Kaiser Karls IV., die der regierenden Dynastie Erbrechte im Manns- und Frauenstamme zugestand, ausgedehnt worden sei; dadurch bewirkte er, daß, als die Frage der Annahme oder Wahl im Landtage zur Abstimmung gelangte, nur Thurn und Fels an ihrer Meinung festhielten. Den Sieg über die Opposition wollte nun der Kaiser, wohl auf den Rath seines Principalministers, des Cardinals Klesl, für eine theilweise Gegen- reformation ausnützen. Der Majestätsbrief und der Vergleich sollten nicht für uugiltig erklärt, trotzdem aber den königlichen Städten der Genuß der Religionsfreiheit verwehrt werden. Die in den königlichen Städten angestellten Königsrichter sollten untersuchen.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Böhmen (1), Band 14
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Böhmen (1)
Band
14
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1894
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.78 x 21.93 cm
Seiten
634
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch
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