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keinem Hinderniß zurückschrecken werde. Der Papst, der König von Spanien, die deutsche
Liga, der König von Polen, der Großherzog von Toscana leisteten ihm Hilfe, auch der
König von Frankreich bot seinen Beistand an, wenn er ihn auch nicht leistete, und selbst
der lutherische Kurfürst von Sachsen half dem bedrängten Habsburger, weil er den Sieg des
Calvinismus in Böhmen fürchtete. So gestaltete sich die Sachlage für Ferdinand,
der am 28. August 1619 auch zum Kaiser gewählt wurde, günstiger als für seine
Gegner.
Der Kampf endete in Böhmen am 8. November 1620 durch die Schlacht auf dem
Weißen Berge, in welcher die kaiserlichen Truppen unter dem Commando des Grafen
Buquoy und die Ligisten unter dem des Grafen Tilly den Sieg über das von dem Fürsten von
Anhalt befehligte böhmische Heer und die ungarischen Hilfstruppen erfochten. Der Auf-
stand war damit zu Ende: Friedrich von der Pfalz, „der Winterkönig", flüchtete sich mit
den Häuptern des Aufstandes ins Ausland. Die siegreichen Truppen benützten ihren Sieg,
indem sie das Land durch Erhebung von Contributioueu und Plünderungen aller Art in
der ärgsten Weise bedrückten. An achtundzwanzig Personen wurde die Todesstrafe am
21. Juni 1621 vollzogen, einige wurden mit Gefängniß bestraft oder des Landes ver-
wiesen und über alle so Bestraften, sowie über alle flüchtigen Rebellen die Confiscation
ihres ganzen Besitzes ausgesprochen. Unter den letzteren befanden sich Thum und Rnppa,
die durch die Flucht ihr Leben gerettet hatten. Am 3. Februar 1622 verkündete der Kaiser
eine Generalamnestie, wonach Niemand mehr wegen seiner Theilnahme an dem Aufstande
das Leben oder die Freiheit verlieren, dagegen Jeder für den verursachten Schaden mit
seinem Vermögen büßen sollte. Infolge dessen wurde von dem sogenannten Confiscations-
gerichtshof ein Proceß gegen den heimischen Adel und gegen die königlichen Städte
begonnen, einige hundert Edelleute zum Verlust ihres ganzen oder eines Theiles ihres
Besitzes verurtheilt und nur ein verhältnißmäßig geringer Theil freigesprochen. Den
Städten wurde, mit Ausnahme von Bndweis und Pilsen, die ihre Treue während des
Aufstandes bewiesen hatten, der Gemeindebesitz abgesprochen und nebenbei auch eine große
Zahl einzelner Bürger zum Verlust ihres Vermögens verurtheilt. Im Jahre 1628 wurde
einzelnen Städten ihr Gemeindebesitz aus Gnade wieder zurückgestellt und dadurch für die
Zukunft ihr Gedeihen gefördert, für die Edelleute und Bürger blieb aber verloren, was
ihnen genommen war. Selbst für Diejenigen, denen nur ein Theil ihres Besitzes entzogen
wurde, gestaltete sich die Lage ebenso schlimm als für die, denen Alles genommen wnrde.
Keiner blieb nämlich thatsächlich im Besitz eines Theils seines Gutes, sondern der Werth
des ihm Belassenen sollte ihm inGeld ersetzt werden.Nuu hatte die Negierung, um den riesigen
Kriegsauslagen zu genügen, die auch nach der Bewältigung des Aufstandes auf ihr
lasteten, zu einer Münzverschlechterung Zuflucht genommen, die infolge betrügerischer
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Böhmen (1), Band 14
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Böhmen (1)
- Band
- 14
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1894
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.78 x 21.93 cm
- Seiten
- 634
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch