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bis man einig ist. Hierauf erhebt ein Bräutigamsbeistand die Frage an den Braut-
vater: „Das Alles wäre recht und gut — aber der Stand der Habe und Mitgift seiner
Tochter?" Em Beistand zergliedert die Habe und Mitgift der Braut. Überlegen der
Bräutigamspartei; dann Debatte, bis man einig ist. Jetzt werden beide Tische zusammen-
gerückt und die Hausfrau, welche bis jetzt iu der Küche sich umgethan, erscheint, geschäftig
grüßend und die Tische deckend. Musikanten treten herein und spielen auf (starkes Boxen
der Köpfe in den Fensterrahmen). Ein Faß Bier, das der Bräutigam einen Tag früher
in das Haus der Braut hat schassen lassen, wird nun angezapft und von den Parteien tapfer
in Anspruch genommen. Sobald die Speisen aufgetrageu werden, wird nach der Braut
gefragt, „ob denn noch länger das Best' und Schönst' zurückgehalten werden dürfe?" Musik
ertönt und aus der Kammer wird ein hochbejahrtes Mütterlein geführt und dem Bräutigam
vorgestellt mit der Frage: „ob die es sei, auf die er warte und hoffe?" Der Bräutigam
erwiedert: „Das Dirnlein sei zwar nicht übel und reichlich bei Jahren, aber die er sich
auserwählt, sei doch um Etliches jünger nnd hübscher, die möge kommen!" Das Mütterlein
stellt sich beleidigt und fordert Genugthuuug. Ein Versprechen des Bräutigams und die
Einladung zu Tische stellt sie zufrieden. Nun abermals Musik und die wirkliche Braut,
iu schönstem Aufputz, wird aus der Kammer geführt. Bei der Frage: „Ob die es sei,
die er erwarte und meine?" erhebt sich der Bräutigam, reicht ihr die Hand zum Will-
kommen, sagt: „Ja, die und nur die!" und drückt ihr zwei silberne Münzen in die
Hand (Brautthaler). So lange diese von der Braut nicht zurückgegeben werden, bleibt der
Verlobungsvertrag giltig. Den Beiständen werden schöne Schnupftücher als Geschenke auf
die Teller gelegt, und nachdem das Brautpaar am Tische nebeneinander Platz genommen,
beginnt unter Musik ein reichlicher Schmaus. Während desselben versammeln sich tanz-
lustige Burschen und Mädchen vor dem Hause, die nach aufgehobener Tafel hereingelassen
werden und den größten Theil der Nacht durchtanzen. Begibt sich der Bräutigam nach
Hause, so wird er von den Burschen eingefangen und nur gegen das Versprechen eines
Lösegeldes wieder freigegeben.
Der Verlobung folgen die üblichen rechtlichen und kirchlichen Acte; die Verlobuugs-
pnnkte werden zu Papier gebracht; das Brautpaar hat eine Religionsprüfung beim
Pfarrherrn abzulegen und wird nach Einholung eines behördlichen Erlaubnißscheines
an drei sich folgenden Sonntagen in der Kirche öffentlich aufgeboten; acht Tage
nach dem dritten Aufgebot folgt auch schon die Hochzeit. Ihr Herold ist der Hochzeit-
lader. Er beginnt seine Wanderung durch die Dörfer im Sonntagsstaat, den Hut
geschmückt mit einem Knnstblumenstrauß, in der Hand einen langen bemalten Stab,
den er eigenartig zu schwingen weiß, wenn er, in ein Haus getreten, an der Thür der
Wohnstube seinen Festgruß hält und zur Theilnahme an der Hochzeit (namentlich
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Böhmen (1), Band 14
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Böhmen (1)
- Band
- 14
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1894
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.78 x 21.93 cm
- Seiten
- 634
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch