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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Böhmen (1), Band 14
Seite - 584 -
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584 bis man einig ist. Hierauf erhebt ein Bräutigamsbeistand die Frage an den Braut- vater: „Das Alles wäre recht und gut — aber der Stand der Habe und Mitgift seiner Tochter?" Em Beistand zergliedert die Habe und Mitgift der Braut. Überlegen der Bräutigamspartei; dann Debatte, bis man einig ist. Jetzt werden beide Tische zusammen- gerückt und die Hausfrau, welche bis jetzt iu der Küche sich umgethan, erscheint, geschäftig grüßend und die Tische deckend. Musikanten treten herein und spielen auf (starkes Boxen der Köpfe in den Fensterrahmen). Ein Faß Bier, das der Bräutigam einen Tag früher in das Haus der Braut hat schassen lassen, wird nun angezapft und von den Parteien tapfer in Anspruch genommen. Sobald die Speisen aufgetrageu werden, wird nach der Braut gefragt, „ob denn noch länger das Best' und Schönst' zurückgehalten werden dürfe?" Musik ertönt und aus der Kammer wird ein hochbejahrtes Mütterlein geführt und dem Bräutigam vorgestellt mit der Frage: „ob die es sei, auf die er warte und hoffe?" Der Bräutigam erwiedert: „Das Dirnlein sei zwar nicht übel und reichlich bei Jahren, aber die er sich auserwählt, sei doch um Etliches jünger nnd hübscher, die möge kommen!" Das Mütterlein stellt sich beleidigt und fordert Genugthuuug. Ein Versprechen des Bräutigams und die Einladung zu Tische stellt sie zufrieden. Nun abermals Musik und die wirkliche Braut, iu schönstem Aufputz, wird aus der Kammer geführt. Bei der Frage: „Ob die es sei, die er erwarte und meine?" erhebt sich der Bräutigam, reicht ihr die Hand zum Will- kommen, sagt: „Ja, die und nur die!" und drückt ihr zwei silberne Münzen in die Hand (Brautthaler). So lange diese von der Braut nicht zurückgegeben werden, bleibt der Verlobungsvertrag giltig. Den Beiständen werden schöne Schnupftücher als Geschenke auf die Teller gelegt, und nachdem das Brautpaar am Tische nebeneinander Platz genommen, beginnt unter Musik ein reichlicher Schmaus. Während desselben versammeln sich tanz- lustige Burschen und Mädchen vor dem Hause, die nach aufgehobener Tafel hereingelassen werden und den größten Theil der Nacht durchtanzen. Begibt sich der Bräutigam nach Hause, so wird er von den Burschen eingefangen und nur gegen das Versprechen eines Lösegeldes wieder freigegeben. Der Verlobung folgen die üblichen rechtlichen und kirchlichen Acte; die Verlobuugs- pnnkte werden zu Papier gebracht; das Brautpaar hat eine Religionsprüfung beim Pfarrherrn abzulegen und wird nach Einholung eines behördlichen Erlaubnißscheines an drei sich folgenden Sonntagen in der Kirche öffentlich aufgeboten; acht Tage nach dem dritten Aufgebot folgt auch schon die Hochzeit. Ihr Herold ist der Hochzeit- lader. Er beginnt seine Wanderung durch die Dörfer im Sonntagsstaat, den Hut geschmückt mit einem Knnstblumenstrauß, in der Hand einen langen bemalten Stab, den er eigenartig zu schwingen weiß, wenn er, in ein Haus getreten, an der Thür der Wohnstube seinen Festgruß hält und zur Theilnahme an der Hochzeit (namentlich
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Böhmen (1), Band 14
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Böhmen (1)
Band
14
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1894
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.78 x 21.93 cm
Seiten
634
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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