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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Böhmen (2), Band 15
Seite - 608 -
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608 gegen den König, ihre empfindliche Bestrafung, insbesondere wieder der königlichen Städte: das Alles hinderte gewaltsam jeden friedlichen Fortschritt der Gesammtheit. „Demnach Wir verwichener Zeit aus etzlichen Ursachen allen Handwerksleuten in den Prager Städten, wie auch audereu in diesem Königreiche Böhmen, ihre Privilegien und Handwerksordnung aufgehoben", mit diesen Worten bestätigte Ferdinand I. erst in seinen letzten Regierungsjahren wieder verschiedene Jnnuugsartikel, so die der Prager Tischler, der Goldschmiede, der Schlosser, der Maler und Glaser, der Chirurgen und Wundärzte u. s. w. (1562); manche Zünfte mußten noch viel länger ihrer Wiedererweckung entgegenharren, mit Ausnahme jener in den treugebliebenen Städten Aussig, Budweis und Pilsen. Komotau, das von einer furchtbaren Feuersbrunst heimgesucht wurde, erfuhr eine gewisse Berücksichtigung, namentlich zu Gunsten seiner (1520 constitnirten) Mälzerzunft, der auch schon 1531 eine Leinenweberinnung gefolgt war. Ebenso waren bereits früher einzelnen nnterthänigen Städten auf Verwendung ihrer Grundherren besondere Gewerberechte eingeräumt worden, wie denn z. B. in Friedland die darniederliegende Tuchmacherzunft im Jahre 1532 wieder aufgerichtet, der Stadt selbst aber vom Könige (1537) ein Jahrmarktsprivilegium verliehen worden war. Mit Diplom vom 28. September 1545 wurde den zünftigen Tuchmachern im ganzen Lande das Recht zugestanden, ihre Tuche ellen- und stückweise allüberall frei zu verkaufen und die Wolle zu erhandeln, „wo sie anzutreffen ist" — ein heute selbstverständliches Recht, um das jedoch bis dahin viele Zünfte sich vergeblich bemüht hatten und in späterer Zeit sich wiederum erfolglos bemühen mußten. Kein glücklicher Gedanke war es, daß Ferdinand 1. bald nach Antritt seiner Regierung die alte karolingische Bestimmung erneuerte, daß alle in Böhmen eingeführten Waaren nach Prag geschafft und dort im Teynhose verzollt werden sollten. Auch die nach vielen Klagen und Beschwerden verfügte Einschränkung dieses Gebotes war dem Handel noch beschwerlich genug. Dagegen traf Erzherzog Ferdinand, des Königs Sohn, als dessen Statthalter mancherlei Anstalten zur Hebung des Verkehrs und der öffentlichen Sicherheit, die, wie begreiflich, noch viel zu wünschen übrig ließ. Er führte zur Über- wachung der Straßen im ganzen Lande „streifende Rotten" ein, die einem Oberanführer unterstellt wurden. Er war der Erste, welcher an eine Regnlirnng und Schiff bar- machnng der oberen Moldau und der Elbe Hand anlegte (1552). Wohl schon in seine Verwaltung ist die Einführung der folgenreichen Jürgen'schen Erfindung des Spinnrades zu verlegen, durch das in erster Linie den Gebirgsgegenden eine Wohlthat erwiesen wurde, größer als sie ihnen jemals durch die Gunst und Gnade eines wohl- gesinnten Herrschers hätte zugewendet werden können. Die Spinnerei war und blieb von nun an einer der einträglichsten Zweige hausindustrieller Beschäftigung.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Böhmen (2), Band 15
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Böhmen (2)
Band
15
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1896
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.07 x 22.35 cm
Seiten
708
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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