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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (4), Band 16
Seite - 197 -
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197 welche Würde König Karl I. im Jahre 1313 dem Bischof Stefan verlieh, weil dieser auf den Zehnten der großen Insel — der Csepel-Jnsel — zu Gunsten des königlichen Schatzes verzichtet hatte. Dieses Recht übten die Bischöfe bis zum Tode des Bischofs Jgnaz Koller (1773) aus, forderten es aber seither vergeblich, so im Jahre 1790. Das Vermögen des Bisthums mehrte sich indeß, von den mittlerweile geschehenen Erwerbungen abgesehen, im Laufe des Jahrhunderts auch auf andere Art. König Wladislans verlieh im Jahre 1500 dem Bischof Georg von Veßprem die Beneficien der Ofner Probstei von Felsö-Hevviz und dies wurde auch durch den Reichstag bestätigt, mit dem Vorbehalte, daß dies nur bis zu Bischof Georgs Lebensende gelten sollte. Doch verblieben auch nach Georgs Tode die Güter der Probstei dem Bisthum; der Reichstag von 1556 erwähnt unter den Hilfsquellen des Bischofs für den Festungsbau auch diese Besitzungen. Wie es scheint, verzichtete das Bisthnm darauf erst auf Verfügung des Reichstages von 1647. Ungeheure Besitzungen fielen dem Bisthnm zu, als es um das Jahr 1554 auch die Güter des Erzpriors und Klosters von Lövöld erhielt. In der Umgebung von Lövöld allein machen diese sammt dem Urbarialgebiet etwa 25.000 ungarische Joch aus. Diese wurden noch lange Zeit als Sondergüter des Lövölder Priorats in der königlichen Curie besonders gerechnet, so auch zur Zeit der Nikolsburger Friedensverhandlungen; seit Maria Theresia jedoch besaß sie das Bisthum endgiltig, was auch gegenwärtig der Fall ist, obgleich in den Jahren 1620 und 1621 Fürst Gabriel Beihlen mehrere Dörfer, Städte und Pußten von diesen, wie von den ursprünglichen Gütern des Bisthums seinen eigenen Anhängern verlieh. Als Maria Theresia im Jahre 1777 das Bisthum Steiuamauger errichtete, über- ließ sie diesem mehrere kleinere Güter im Zalaer Comitat, darunter Egerßeg. Doch besaß das Bisthum Veßprem bis 1848, noch 1640 ganze Urbarialsessionen und über 100.000 Joch an herrschaftlichem Besitz. Nach dem Aufhören des Urbarialfystems und nach Beendigung der Besitzregnlirungen hat das Bisthum heute etwa 75.000 ungarische Joch unbeweglichen Besitz, ferner die Residenzen in Veßprem und Sümeg und ein bewegliches Baarvermögen von 1'/- Millionen Gulden, das in Staatspapieren angelegt ist, ungerechnet die inventarmäßigen Investitionen auf den Herrschaften. Auf den Nutz- genuß der unter den Staatspapieren befindlichen Grundentlastungsobligationen im Werthe von ungefähr 800.000 Gulden hat jedoch Bischof Johann Ranolder um die Mitte der Fünfziger Jahre mit königlicher Erlaubniß verzichtet und das Jahreserträgniß davon den schlechter gestellten Pfarrern der Diöcese überlassen. Ein großer Theil der Herrschaften, mit Ausnahme der Waldungen, pflegt verpachtet zu werden. Auch das Domkapitel mit 12 Domherren befindet sich in günstigen Vermögensver- hältnissen. König Bela IV. nahm ihm zwar im Jahre 1245 viele Besitzungen, so namentlich
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Ungarn (4), Band 16
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Ungarn (4)
Band
16
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1896
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.18 x 21.71 cm
Seiten
616
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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