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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Mähren und Schlesien, Band 17
Seite - 110 -
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110 Ein Jahr später (1770, 25. August) reiste Josef II. nach Mährisch-Neustadt, um hier deu Gegenbesuch König Friedrichs II. zu empfangen und iu den großen politischen Fragen eine Vereinbarung zu erzielen. Acht Jahre später sollte wieder ein drohender Krieg, der Kampf um die baierische Erbfolge, die Sudetenländer heimsuchen. 1778 bis 1779 sammelt sich in Mähren eine Reserve-Armee von 64.000 Mann zn Fuß und 15.000 Reiter an, doch endigt bald der Teschner Friede den hauptsächlich iu den Grenzbezirken Böhmens geführten, schlachtenarmen Krieg, ohne daß unser Land von ihm berührt wurde. Bevor wir jedoch von der Epoche Maria Theresias scheiden, mnß der denk- würdigen Neugestaltung des S taa tes gedacht werden, in deren Bereich auch Mähren trat. Schon in den Tagen Kaiser Ferdinands II. sehen wir das ständische Einnehmeramt vvn der böhmischen Kammer gelöst und der Wiener Hofkammer untergeordnet; 1636 ein Tribunal für die politische Verwaltung nnd das Civilrechtswesen geschaffen und in der Herrscherzeit Kaiser Ferdinands III. 1642 von Olmütz nach Brünn übertragen, wo nunmehr auch ausschließlich das Landrecht nnd die Landtage zusammentreten. So erscheint denn, wie schon angedeutet, auch Brüuu seither als die bevorzugte Hauptstadt Mährens. Unter Leopold I. kommt es (1686) zur Bestellung eines Landesausschusses mit je vier Vertretern der drei Staude, während in den Landtagen der dritte Stand, das landesfürstliche Bürgerthnm, noch immer eine mehr als untergeordnete Rolle spielt, wie dies die Kl°one selbst, Josefs I. Maudat vom 27. Jaunar 1711, rügt. Tiefer eingreifende Änderungen im Verwaltungssystem Mährens knüpfen sich erst an die therefiauische Epoche. Durch die Schöpfung der Kreisämter mit den Sitzen in Brünn, Olmütz, Znaim, Jglau, Prerau und Hradisch — diese Kreise erscheine» bereits unter Karl VI. festgestellt — gewann das landesfürstliche Verwaltnngswefen einen festen Unterbau und die Urbarialreform die wichtigste Stütze. Das königliche Tribunal bleibt nur mehr eine Gerichtsstelle, und zwar Appellationsbehörde, während die politischen Verwaltuugsaugelegeuheiteu und die Finanzsachen der „Repräsentation und Kammeru" zugewiesen erscheinen (1749), aus welcher sich (1763> das Landes-Gnberninm gestaltet. Das neue gemeinbürgerliche Steuersystem mit der katastralischen Landesvermessung als Grundlage geht Hand in Hand mit der Lockerung der Unterthansverhältnisse, mit der Ablösung der Robot, wobei die Stünde eisrig mithalfen, uud hängt mit andern Maßregeln zusammen, welche das Aufblühen der Landwirthschaft, des Gewerbes, der Fabricativu und des Handels im Auge hatten. Die Aufhebung des Jesuitenordens (1773) traf mit der bereits in Gang gebrachten Stndienreform zusammen. 1778 übersiedelte die Univer- sität von Olmütz «ach Brünn, woselbst seit 18. Mai 1777 ein Bisthum errichtet wird, während das Olmützer zum Erzbisthum erhoben wurde.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Mähren und Schlesien, Band 17
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Mähren und Schlesien
Band
17
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1897
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.42 x 21.88 cm
Seiten
750
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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