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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Mähren und Schlesien, Band 17
Seite - 209 -
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209 Tage des Begräbnisses über die Hausschwelle geschafft ist; deswegen nehme der Verstorbene Alles wahr, was um ihn herum geschieht und gesprochen wird. Solange der Leichnam im Hanse ist, wird weder gekocht, «och gekehrt, uoch soust eine Haus- oder Feldarbeit verrichtet, um die Ruhe des Todten nicht zu stören. Wenn am Tage des Begräbnisses der Leichnam aus dem Hause geschafft wird, werdeu alle Tische, Bänke und Stühle umgestürzt. Beim Hinaustrage» des Sarges wird mit diesem au jede Schwelle, die man überschreitet, dreimal aiigestoßeu mit den Worten: „Der Hauswirth scheidet vou euch." In der Walachei nimmt der Dorscantor im Namen des Verstorbenen Abschied von jedem Gegenstände, der sich im Hause, im Hofe uud im Hansgarten befindet. Den ledigen Burscheu tragen zu Grabe Krauzeljuugferu, das ledige Mädchen Brautführer. Bei den Slovaken erscheinen sie im festlichen Hochzeitsstaate. Aus deu eiugepfarrteu Ortschaften wird der Leichnam znr Pfarrkirche zn Wagen geführt. Am Ende des Dorfes macht der Leichenzug beim Kreuze Halt und der Dorscantor leistet im Namen des Verstorbenen Abbitte. Jhreu Abschluß findet die gauze Todteuseier in dem Todtenmahl. Trauerfarbe war in älterer Zeit die weiße. Noch jetzt erscheinen in den slavischen Ortschaften bei Neutitscheiu die Frauenzimmer aus der Verwandtschaft bei der Leiche in weiße Leintücher gehüllt, während die übrigen Weiber schwarze Kopftücher tragen. Bei den längs der ungarischen Landesgrenze ansässigen Slovaken hat sich bis auf deu heutigen Tag das früher anch sonst im Lande übliche „Wehklagen" (nai'jküni) erhalten. Dasselbe wird blos von Franenzimmeru und Kindern ausgeübt, und zwar am Sterbebett, sobald der Tod eingetreten ist, dann am Tage des Begräbnisses, wenn der Leichnam aus dem Hause getragen wird, und zum dritteumale am offenen Grabe. Auch am Allerheiligen- und am Allerseeleu-Tage besuchen Weiber und Kinder die Gräber ihrer Lieben und suchen sie nach jedem Begräbnisse, an dem sie sich betheiligen, ans, nm daselbst zu wehklagen. Dieses Wehklagen gehört so sehr zu dem landesüblichen Ceremoniel, daß die Mnttcr selbst ihre Kinder unterweiset, wie sie einst um sie wehklagen sollen. Indeß sind diese Klagelieder außer deu formelhaften Eingänge» und einigen wiederkehrenden Wendungen meistentheils tiefempfundene Improvisationen. Die Melodie ist bei aller Monotonie doch ergreifend. Wenn sich eine Witwe nicht zutraut, „schöu" zu wehklagen, ersucht sie irgend eine Verwandte, die im Rufe eines gewandten Klageweibes steht, dies für sie zu thun. Außer diesen gelegentlichen Improvisationen haben auch tiefergreifende, formvoll- endete Nänien ihren Ursprung am Grabe der verstorbenen Lieben genommen. Die ver- lassene bedrückte Waise klagte ihre Leiden am Grabe der Eltern, der zum Militär abgestellte Bnrsche weinte daselbst bittere Thränen über seiu hartes Los, die verwaiste Braut besuchte vor ihrem Hochzeitstage das Grab ihrer Eltern, nm ihnen von ihrer bevorstehenden Vermälung Nachricht zu gebe« uud ihre» tiefe» Schmerz auszusprechen, den sie darüber Mühren. 14
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Mähren und Schlesien, Band 17
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Mähren und Schlesien
Band
17
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1897
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.42 x 21.88 cm
Seiten
750
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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