Seite - 432 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Mähren und Schlesien, Band 17
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Die Bewegung im Waldstande war in diesem Jahrhundert und besonders in der zweiten
Hälfte desselben eine sehr große. Die aufblühende Landwirthschaft steigerte das Bedürfniß
nach Ackergelände, dem in den Niederungen und im Hügellande ausgedehnte Waldpartien
zum volkswirthschastlich berechtigten Opfer fielen, während die Auflassung der Schaf-
zucht und die Ablösung der Grunddienstbarkeiten beim Großgrundbesitze ausgedehnte
Ländereien durch künstliche Forstcnltnr in den Dienst des Waldes stellten. Dieser correeten
Praxis verdanken wir eine Zunahme des Waldlandes auf seinem absoluten Standorte
um rund 40.000 Hektar.
Ein glücklicher Umstand für die Erhaltung der Wälder Mährens in quantitativer,
noch mehr aber in qualitativer Beziehung sind die bestehenden Besitzverhältnisse und die
hiermit im Zusammenhang stehende Bewirthschaftung. Vom gesammten Waldstande
gehören über 80 Procent dem Großgrundbesitz und kaum 20 Procent dem Kleingrund-
besitz an. Von ersteren sind mehr als 22 Procent (130.781 Hektar) Fideicommißsorste
und nahezu 12 Procent (68.718 Hektar) Wälder kirchlicher Anstalten.
Da Mähren keine Staatsforste besitzt, so gehen die Aufgaben der Staatsforst-
wirthschaft in Ansehung der Walderhaltung auf den Großgrundbesitz über, der in seiner
Eigenschaft als fideieommissarischer Besitz die Bürgschaft für Confervirung der Forste
wohl bietet. Ein reichliches Fünftel (22 Procent) der Wälder, mehr als der gesammte
Kleinwaldbesitz zusammengenommen, ist in den Händen zweier Besitzer. Seine Durchlaucht
der regierende Fürst Liechtenstein besitzt in Mähren 15 Güter mit 88.720 Hektar, dem
Olmützer Hoch- und Erzstift gehören 7 Güter mit 46.820 Hektar Wald. Die Größe des
Forstbesitzes der einzelnen landtäflichen Güter schwankt zwischen 200 bis 12.000 Hektar.
DerWirthschastsbetriebist in den Forsten des Großgrundbesitzes ein nachhaltiger,
systematisch geordneter und soweit derselbe die Fideicommißsorste und jene der kirchlichen
Anstalten betrifft, auch eiu vollends confervativer. Die planmäßigen Forsteinrichtungen
reichen in ihren Anfängen weit zurück ins vorige Jahrhundert; sie waren damals allerdings
auf wenige der größeren Domänen beschränkt, aber schon im Anfang dieses Jahr-
hunderts waren sie in verbreiteter Praxis, die großen Besitze gingen den mittleren und
kleinen stets beispielgebend voran, so daß heute wohl nur eine geringe Zahl der kleinsten
Besitze vorhanden ist, die noch planlos wirthschaften, gewiß aber stehen 95 Procent der
Großgruudbesitzforste in systematisch geregelter, sehr häufig musterhafter Wirthschaft, die
auf den Grundlagen der neuesten Fortschritte in der Forsttechnik eingerichtet ist.
In administrativer Beziehung ist das sogenannte Oberförster- (Forstmeister-)
System in Übung, bei welchem der betreffende Oberbeamte als selbständiger Betriebsleiter
fnngirt, während das Revierpersonal die Wirthschaftsführung und den technischen
Hilfsdienst unter ihm besorgt.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Mähren und Schlesien, Band 17
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Mähren und Schlesien
- Band
- 17
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1897
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.42 x 21.88 cm
- Seiten
- 750
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch