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aus seinen Genossen bieten, daher die Exemtionen von der altslavischen Znpenversassung;
man durfte ihm blos rechtskräftig festgestellte Dienste und Abgaben znmuthen, daher die
altslavischeu Frohnden und Lieferungen aufgegeben werden mnßten. An der Spitze eines
zu deutschem Rechte anzulegenden oder nach deutschem Rechte auszusetzeudeu Dorfes staud
der Locator, der Unternehmer, er wurde mit Freihufen, dem Schankrechte, der niederen
Gerichtsbarkeit u. s. w. begabt, die er mit den Schöffen ausübte. Die übrigen Ackerhufen
innerhalb der Dorfmark wurden an die Bauern vertheilt, für die sie zu einem bestimmten
Geldzins, wohl auch zu kleinen Naturallieferuugeu verpflichtet waren. Die deutschen
Ansiedler haben Niederschlesien in verhältnißmäßig kurzer Zeit germanisirt, sie habeu in
Troppan dem deutschen Element, das hauptsächlich von Ottokar II. und Bruno von Olmütz
begünstigt wurde, das Übergewicht verschafft. Nach und nach lernte der einheimische Bauer
die dem deutscheu Ansiedler gewährten Rechte schätzen, er bequemte sich gleichfalls zu fest-
gesetzten Geldzinsen für seine Hnse, und uuu stand nichts im Wege, bestehende Ortschaften
mit slavischer Bevölkerung nach deutschem Rechte auszusetzen. Im Laufe der Zeiten ging
der Baner seiner günstigen Stellung wieder verlustig, besonders als die Kraft der unteren
Stände in Folge der Hnsitenkriege erlahmt nnd der Lehnadel in Böhmen und Schlesien,
von dem schlaffen Regiments der Jagelloniden begünstigt, übermächtig geworden war.
Einen nachhaltigen Einfluß übte das deutsche Recht auf die Bildung von Städten.
Die Städte verdanken ihren Ursprung entweder der älteren slavischen Burg, wie z. B.
Teschen, als Sitz des Castellaus 1151 zum erstenmal genannt, oder der günstigen Lage
an wichtigen Handelswegen, wie Troppan, das 1195 znm erstenmal als Marktansiedlung
und Mauthstätte „an der Oppau" auftritt, oder Leobfchütz 1183. Aber erst nach ihrer
Bewidmnng mit deutschem Rechte verdiene» sie als Städte bezeichnet zu werden, denn erst
damit erhielten sie eigene Gerichtsbarkeit, ihre Einwohner die persönliche Freiheit und die
dingliche insofern, als sie blos zu bestimmten Zinsnngen verpflichtet waren. An der Spitze
einer mit deutschem Rechte begabten Stadt stand der Vogt, der die Gerichtsbarkeit mit
den der Bürgerschaft entnommenen Schöffen ausübte. Die Bürger oblagen auf den ihnen
zugetheilten Hufen dem Landbau, sie betrieben Gewerbe, denen sie sich, so wie dem Handel
mit Zunahme der Bevölkerung und des Absatzes entschiedener zuwandten. Freudenthal
war die erste mit deutschem Rechte ausgesetzte Stadt, Troppau erhielt gewiß schon vor
1224 deutsches Recht, das daun auch Jägerndorf bekam. Ein bedeutender Fortschritt iu
der städtischen Entwicklung war die Ertheilung des Rechts von Magdeburg, das sich auf
das Privatrecht bezog, aber eiuen großen Einfluß auf die Weiterbildung der Verfassung
hatte. Mit diesem wurde Freudeuthal 1223, Troppau vor 1269 ausgestattet; Teschen
war vor 1292 nach dem Recht vou Löwenberg ansgesetzt, mit dem von Magdeburg wurde
es 1370 bewidmet. Iu den mit diesem Rechte ausgestatteten Städten entwickelten sich sehr
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Buch Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Mähren und Schlesien, Band 17"
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Mähren und Schlesien, Band 17
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Mähren und Schlesien
- Band
- 17
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1897
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.42 x 21.88 cm
- Seiten
- 750
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch