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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Mähren und Schlesien, Band 17
Seite - 534 -
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534 aus seinen Genossen bieten, daher die Exemtionen von der altslavischen Znpenversassung; man durfte ihm blos rechtskräftig festgestellte Dienste und Abgaben znmuthen, daher die altslavischeu Frohnden und Lieferungen aufgegeben werden mnßten. An der Spitze eines zu deutschem Rechte anzulegenden oder nach deutschem Rechte auszusetzeudeu Dorfes staud der Locator, der Unternehmer, er wurde mit Freihufen, dem Schankrechte, der niederen Gerichtsbarkeit u. s. w. begabt, die er mit den Schöffen ausübte. Die übrigen Ackerhufen innerhalb der Dorfmark wurden an die Bauern vertheilt, für die sie zu einem bestimmten Geldzins, wohl auch zu kleinen Naturallieferuugeu verpflichtet waren. Die deutschen Ansiedler haben Niederschlesien in verhältnißmäßig kurzer Zeit germanisirt, sie habeu in Troppan dem deutschen Element, das hauptsächlich von Ottokar II. und Bruno von Olmütz begünstigt wurde, das Übergewicht verschafft. Nach und nach lernte der einheimische Bauer die dem deutscheu Ansiedler gewährten Rechte schätzen, er bequemte sich gleichfalls zu fest- gesetzten Geldzinsen für seine Hnse, und uuu stand nichts im Wege, bestehende Ortschaften mit slavischer Bevölkerung nach deutschem Rechte auszusetzen. Im Laufe der Zeiten ging der Baner seiner günstigen Stellung wieder verlustig, besonders als die Kraft der unteren Stände in Folge der Hnsitenkriege erlahmt nnd der Lehnadel in Böhmen und Schlesien, von dem schlaffen Regiments der Jagelloniden begünstigt, übermächtig geworden war. Einen nachhaltigen Einfluß übte das deutsche Recht auf die Bildung von Städten. Die Städte verdanken ihren Ursprung entweder der älteren slavischen Burg, wie z. B. Teschen, als Sitz des Castellaus 1151 zum erstenmal genannt, oder der günstigen Lage an wichtigen Handelswegen, wie Troppan, das 1195 znm erstenmal als Marktansiedlung und Mauthstätte „an der Oppau" auftritt, oder Leobfchütz 1183. Aber erst nach ihrer Bewidmnng mit deutschem Rechte verdiene» sie als Städte bezeichnet zu werden, denn erst damit erhielten sie eigene Gerichtsbarkeit, ihre Einwohner die persönliche Freiheit und die dingliche insofern, als sie blos zu bestimmten Zinsnngen verpflichtet waren. An der Spitze einer mit deutschem Rechte begabten Stadt stand der Vogt, der die Gerichtsbarkeit mit den der Bürgerschaft entnommenen Schöffen ausübte. Die Bürger oblagen auf den ihnen zugetheilten Hufen dem Landbau, sie betrieben Gewerbe, denen sie sich, so wie dem Handel mit Zunahme der Bevölkerung und des Absatzes entschiedener zuwandten. Freudenthal war die erste mit deutschem Rechte ausgesetzte Stadt, Troppau erhielt gewiß schon vor 1224 deutsches Recht, das daun auch Jägerndorf bekam. Ein bedeutender Fortschritt iu der städtischen Entwicklung war die Ertheilung des Rechts von Magdeburg, das sich auf das Privatrecht bezog, aber eiuen großen Einfluß auf die Weiterbildung der Verfassung hatte. Mit diesem wurde Freudeuthal 1223, Troppau vor 1269 ausgestattet; Teschen war vor 1292 nach dem Recht vou Löwenberg ansgesetzt, mit dem von Magdeburg wurde es 1370 bewidmet. Iu den mit diesem Rechte ausgestatteten Städten entwickelten sich sehr
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Mähren und Schlesien, Band 17
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Mähren und Schlesien
Band
17
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1897
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.42 x 21.88 cm
Seiten
750
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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