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am schwersten aber schädigte er das Interesse der Magnaten durch das Verbot neuer
Ansiedlnngen auf herrschaftlichem Grund und Boden, eine Maßregel, welche bei der
fortschreitenden Zersplitterung des Grundbesitzes die materielle Stellung der Großen
untergraben mußte. Ein Aufstand, der sich (1177) gegen Mieszko erhob, vertrieb ihn nicht
nur aus Krakau, sondern auch aus Großpolen, welches bis zn seiner Erhebung zum
Großfürsten sein Theilfürstenthnm gebildet hatte. Bald aber bemächtigte er sich wieder des
Gnesener Gebietes, von wo er noch dreimal, jedoch immer nur auf kurze Zeit zur Herrschaft
über Krakau gelangte. Er starb im Jahre 1202 als Großfürst von Krakau, wurde aber
zuletzt den Grundsätzen untreu, die ihn früher den Thron gekostet hatten, indem er sich
denselben zuletzt durch ein Abkommen mit dem Haupte der Krakauer Aristokratie, dem
mächtigen Palatin Nikolaus, erkaufte.
Die Großfürsten des XII. Jahrhunderts wagten es nicht mehr, ihren Vorfahren
gleich, den Kaisern die Anerkennung der Oberherrschaft zu versagen. Konrad III. und
Friedrich I. suchten die Wiedereinsetzung des vertriebenen Wladyslaw auf den Großfürsten-
stUhl zu erzwingen (1146, 1157), begnügten sich aber mit Huldigung und Tributzahlung;
erst nach dem Tode Wtadystaws wnrde Schlesien auf Verlangen Kaiser Friedrichs I.
den Söhnen des Verbannten a!s Theilsürstenthum zugewiesen (1163). Kazimir der
Gerechte, welcher nach dem Stnrze Mieszko's des Alten Großfürst von Krakau wurde,
erwirkte von Kaiser Friedrich I. die Bestätigung seiner Stellung, die er dem Aufruhr der
Krakauer Magnaten gegen seinen Brnder verdankte. Seitdem hören die unmittelbaren
Beziehungen Polens zum Kaiserreiche auf; die letzten Staufer, durch italienische
Angelegenheiten in Anspruch genommen, bekümmern sich nicht mehr um das getheilte
Piastenreich, dessen Zersplitterung im Laufe des Xlll. Jahrhunderts immer weiter
fortschreitet.
Seitdem die Senioraterbsolge ihre Geltung völlig verloren hatte, wurde die
Besetzung des Großfürstenstnhls zu einem Vorrechte der Magnaten des Krakauer Gebietes,
welche thatsächlich nach Willkür über denselben verfügten. Umfomehr sträubten sich die
Theilsürsten, die Oberhoheit desjenigen aus ihrer Mitte anzuerkennen, welcher der Gnnst
der Krakauer Ritterschaft seine Stellung verdankte. Die letztere war anch nicht geneigt,
ihren Fürsten zur Erhaltung des ihnen gebührenden Ansehens zu verhelfen; im Gegentheil
lag es vielmehr in ihrem Interesse, dem Landesherrn die Machtmittel zu entziehen, durch
welche ihre eigene Stellung gefährdet werden konnte. So tritt schon unter Leszko dem
Weißen (1202 bis 1227) das Herzogthum Krakau in die Reihe der übrigen Theilfürften-
thümer, deren jedes sich zu eiuem besonderen Staatskörper ausbildet. Das Krakauer
Land nahm jedoch unter den Theilsürstenthümern eine eigenthümliche Stellung ein.
Während nämlich die verschiedenen Linien des Piastenhanses sich in der erblichen
Galizien. 10
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Galizien, Band 19
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Galizien
- Band
- 19
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1898
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 16.48 x 22.34 cm
- Seiten
- 920
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch