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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Galizien, Band 19
Seite - 145 -
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145 am schwersten aber schädigte er das Interesse der Magnaten durch das Verbot neuer Ansiedlnngen auf herrschaftlichem Grund und Boden, eine Maßregel, welche bei der fortschreitenden Zersplitterung des Grundbesitzes die materielle Stellung der Großen untergraben mußte. Ein Aufstand, der sich (1177) gegen Mieszko erhob, vertrieb ihn nicht nur aus Krakau, sondern auch aus Großpolen, welches bis zn seiner Erhebung zum Großfürsten sein Theilfürstenthnm gebildet hatte. Bald aber bemächtigte er sich wieder des Gnesener Gebietes, von wo er noch dreimal, jedoch immer nur auf kurze Zeit zur Herrschaft über Krakau gelangte. Er starb im Jahre 1202 als Großfürst von Krakau, wurde aber zuletzt den Grundsätzen untreu, die ihn früher den Thron gekostet hatten, indem er sich denselben zuletzt durch ein Abkommen mit dem Haupte der Krakauer Aristokratie, dem mächtigen Palatin Nikolaus, erkaufte. Die Großfürsten des XII. Jahrhunderts wagten es nicht mehr, ihren Vorfahren gleich, den Kaisern die Anerkennung der Oberherrschaft zu versagen. Konrad III. und Friedrich I. suchten die Wiedereinsetzung des vertriebenen Wladyslaw auf den Großfürsten- stUhl zu erzwingen (1146, 1157), begnügten sich aber mit Huldigung und Tributzahlung; erst nach dem Tode Wtadystaws wnrde Schlesien auf Verlangen Kaiser Friedrichs I. den Söhnen des Verbannten a!s Theilsürstenthum zugewiesen (1163). Kazimir der Gerechte, welcher nach dem Stnrze Mieszko's des Alten Großfürst von Krakau wurde, erwirkte von Kaiser Friedrich I. die Bestätigung seiner Stellung, die er dem Aufruhr der Krakauer Magnaten gegen seinen Brnder verdankte. Seitdem hören die unmittelbaren Beziehungen Polens zum Kaiserreiche auf; die letzten Staufer, durch italienische Angelegenheiten in Anspruch genommen, bekümmern sich nicht mehr um das getheilte Piastenreich, dessen Zersplitterung im Laufe des Xlll. Jahrhunderts immer weiter fortschreitet. Seitdem die Senioraterbsolge ihre Geltung völlig verloren hatte, wurde die Besetzung des Großfürstenstnhls zu einem Vorrechte der Magnaten des Krakauer Gebietes, welche thatsächlich nach Willkür über denselben verfügten. Umfomehr sträubten sich die Theilsürsten, die Oberhoheit desjenigen aus ihrer Mitte anzuerkennen, welcher der Gnnst der Krakauer Ritterschaft seine Stellung verdankte. Die letztere war anch nicht geneigt, ihren Fürsten zur Erhaltung des ihnen gebührenden Ansehens zu verhelfen; im Gegentheil lag es vielmehr in ihrem Interesse, dem Landesherrn die Machtmittel zu entziehen, durch welche ihre eigene Stellung gefährdet werden konnte. So tritt schon unter Leszko dem Weißen (1202 bis 1227) das Herzogthum Krakau in die Reihe der übrigen Theilfürften- thümer, deren jedes sich zu eiuem besonderen Staatskörper ausbildet. Das Krakauer Land nahm jedoch unter den Theilsürstenthümern eine eigenthümliche Stellung ein. Während nämlich die verschiedenen Linien des Piastenhanses sich in der erblichen Galizien. 10
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Galizien, Band 19
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Galizien
Band
19
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1898
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.48 x 22.34 cm
Seiten
920
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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