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Ungarn nnd Polen fürchterlich heimsuchten, als auch Bolestaw dem Gift seiner Unterthanen
kinderlos erlag, den 7. April 1340.
Der nächste Erbe wäre nun Lubart von Lithauen, der Gemal der Bnsza gewesen.
Allein noch vor dem Tode Bolestaws hatten die Könige von Ungarn und Polen, Karl
Robert und Kazimir, die Zukuuft Rothrutheniens entschieden. Im Jahre 1339 war
nämlich zu Visegrad zwischen ihnen ein Vertrag zu Stande gekommen, wonach in dem
Falle, daß Kazimir ohne Söhne aus dem Lebeu schiede, der Sohn und Kronerbe Karls,
Siegendes Herzogs Boleslaw Georg von Ruthenien (1335), Rückseite.
Kazimirs Schwestersohn Ludwig, außer Uugaru auch Polen erben und auf diese Weise
beide Reiche zu ewiger Union vereinigen sollte. Wenn nicht alle Anzeichen trügen, so hatte
man damals auch das Schicksal Rothrutheniens besprochen nnd beschlossen, dasselbe
nach dem kinderlosen Ableben Boleskaws dem künftigen Doppelreiche Ungarn-Polen ein-
zuverleiben, damit es nicht den Heiden, den Lithauern oder Tataren, zufalle. Es ist sehr
wahrscheinlich, daß man schon damals über die Grundsätze des Vertrages übereingekommen
war, den wir aus der Fassung kennen, die man ihm später (1350) gab. Wenn es sich um
Rechtsansprüche der beiden Kronen handelte, so konnte Ungarn nähere Anrechte als Polen
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Galizien, Band 19
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Galizien
- Band
- 19
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1898
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 16.48 x 22.34 cm
- Seiten
- 920
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch