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kraft deren Rußland die ruthenischen Provinzen Lithauens, Preußen aber Westprenßen mit
Ausnahme von Dauzig und Thorn und einen Theil von Großpolen, Osterreich endlich die
südlichen Bezirke von Kleinpolen erhielt. Der Rest des polnischen Reiches bekam (1775)
eine neue Regiernngssorm, vermöge deren die Regierungsgewalt einem ständigen Rath
anvertraut wurde, in welchem der König den Vorsitz führen sollte.
Geschichte Galiziens seit 1772. Das bei der ersten Theilung Polens von
Österreich oceupirte Gebiet am Nordabhange der Karpathen besaß gegen den Norden keine
natürliche Grenze nnd hatte bisher in der administrativen Eintheilnng und geschichtlichen
Entwicklung Polens kein in sich geschlossenes Ganze gebildet; es mußte erst nach seiner
Einverleibung in Osterreich einen besonderen Namen erhalten und wnrde, unter Auffrischung
historischer Reminiscenzen an die ehemaligen Fürstenthümer Haliez nnd Wladimir,
Königreich Galizien nnd Lodomerien genannt. Als solches trat es in die Reihe der
verschiedenen Kronländer, aus welchen die österreichische Monarchie geschichtlich entstanden
war.Die auf eine einheitliche Gestaltung der Monarchie gerichtete PolitikMaria Theresias
und noch mehr jene Josefs II. bot für eine Berücksichtigung der Eigenthümlichkeiten des
neu erworbenen Landes keinen Ranm und äußerte sich vielmehr in dem Bestreben, dasselbe
in allen seinen Einrichtungen den übrigen Ländern möglichst anzupassen und demselben
alle jene Reformen, welche dem ganzen Staate zugedacht waren, zuzuwenden.
Galizien gelangte an Österreich nach einem langjährigen inneren Kriege ohne
Schwertstreich, und dessen Paeisieirnng bereitete Österreich keine Sorge. Nach Einführung
der iu Österreich allgemein geltenden Steuern und des stehenden Heeres bildete es bald
eine neue Quelle der Macht für den österreichischen Staat. Aus dem Systeme der unbändigen
Freiheit ging es in das des absoluten Regimentes über uud wurde von Wien aus verwaltet.
Ursprünglich bekam es zur Wahrung seiner Interesse» eiuen Hofkanzler, aber dieses Amt
wurde bald abgeschafft, nnd die galizischen Angelegenheiten wurden den allgemeinen Hof-
ämtern überwiesen. Au der Spitze der Civilverwaltuug des Landes stand ein Gonvernenr,
und die ganze Verwaltung war rein bureaukratisch. Da für dieselbe einheimische Elemente
nicht genng vorgebildet waren oder nicht genug Vertrauen einflößten, so wurde die gesammte
Beamtenschaft, mit wenigen Ausnahmen, aus anderen Ländern herbeigezogen. Die Amts-
sprache war ursprünglich lateinisch, wurde aber zur Zeit Josefs II. durch die deutsche ersetzt;
die lateinische blieb nur iu einigen Zweigen des Gerichtswesens. Maria Theresia setzte zwar
im Jahre 1775 für Galizien einen besonderen ständischen Landtag ein, welchem das Recht
eingeräumt wurde, über die Art der Ausführung der kaiserlichen Verordnungen zu berathe»
und etwaige Wünsche vorzubringen; dieses Patent kam jedoch nicht zur Ausführung. Der
Gouverneur stand an der Spitze eines Colleginms, welches sich in zwei Senate, einen
politischen und einen Gerichtssenat theilte; aus dem letzteren wurde bald ein besonderes
Galizien. 15
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Galizien, Band 19
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Galizien
- Band
- 19
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1898
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 16.48 x 22.34 cm
- Seiten
- 920
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch