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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Galizien, Band 19
Seite - 225 -
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225 kraft deren Rußland die ruthenischen Provinzen Lithauens, Preußen aber Westprenßen mit Ausnahme von Dauzig und Thorn und einen Theil von Großpolen, Osterreich endlich die südlichen Bezirke von Kleinpolen erhielt. Der Rest des polnischen Reiches bekam (1775) eine neue Regiernngssorm, vermöge deren die Regierungsgewalt einem ständigen Rath anvertraut wurde, in welchem der König den Vorsitz führen sollte. Geschichte Galiziens seit 1772. Das bei der ersten Theilung Polens von Österreich oceupirte Gebiet am Nordabhange der Karpathen besaß gegen den Norden keine natürliche Grenze nnd hatte bisher in der administrativen Eintheilnng und geschichtlichen Entwicklung Polens kein in sich geschlossenes Ganze gebildet; es mußte erst nach seiner Einverleibung in Osterreich einen besonderen Namen erhalten und wnrde, unter Auffrischung historischer Reminiscenzen an die ehemaligen Fürstenthümer Haliez nnd Wladimir, Königreich Galizien nnd Lodomerien genannt. Als solches trat es in die Reihe der verschiedenen Kronländer, aus welchen die österreichische Monarchie geschichtlich entstanden war.Die auf eine einheitliche Gestaltung der Monarchie gerichtete PolitikMaria Theresias und noch mehr jene Josefs II. bot für eine Berücksichtigung der Eigenthümlichkeiten des neu erworbenen Landes keinen Ranm und äußerte sich vielmehr in dem Bestreben, dasselbe in allen seinen Einrichtungen den übrigen Ländern möglichst anzupassen und demselben alle jene Reformen, welche dem ganzen Staate zugedacht waren, zuzuwenden. Galizien gelangte an Österreich nach einem langjährigen inneren Kriege ohne Schwertstreich, und dessen Paeisieirnng bereitete Österreich keine Sorge. Nach Einführung der iu Österreich allgemein geltenden Steuern und des stehenden Heeres bildete es bald eine neue Quelle der Macht für den österreichischen Staat. Aus dem Systeme der unbändigen Freiheit ging es in das des absoluten Regimentes über uud wurde von Wien aus verwaltet. Ursprünglich bekam es zur Wahrung seiner Interesse» eiuen Hofkanzler, aber dieses Amt wurde bald abgeschafft, nnd die galizischen Angelegenheiten wurden den allgemeinen Hof- ämtern überwiesen. Au der Spitze der Civilverwaltuug des Landes stand ein Gonvernenr, und die ganze Verwaltung war rein bureaukratisch. Da für dieselbe einheimische Elemente nicht genng vorgebildet waren oder nicht genug Vertrauen einflößten, so wurde die gesammte Beamtenschaft, mit wenigen Ausnahmen, aus anderen Ländern herbeigezogen. Die Amts- sprache war ursprünglich lateinisch, wurde aber zur Zeit Josefs II. durch die deutsche ersetzt; die lateinische blieb nur iu einigen Zweigen des Gerichtswesens. Maria Theresia setzte zwar im Jahre 1775 für Galizien einen besonderen ständischen Landtag ein, welchem das Recht eingeräumt wurde, über die Art der Ausführung der kaiserlichen Verordnungen zu berathe» und etwaige Wünsche vorzubringen; dieses Patent kam jedoch nicht zur Ausführung. Der Gouverneur stand an der Spitze eines Colleginms, welches sich in zwei Senate, einen politischen und einen Gerichtssenat theilte; aus dem letzteren wurde bald ein besonderes Galizien. 15
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Galizien, Band 19
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Galizien
Band
19
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1898
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.48 x 22.34 cm
Seiten
920
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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