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welcher durch politische Erfahrung nicht gezügelt war, nahinen sie lebhaften Antheil an allen
. Verfassnngskämpfen, welche Österreich in den nächsten Jahren zu bestehen hatte. Die
freiheitlichen Bestrebungen vereinigten sich mit dem ungestümen Drange nach
Erlangung der seit langer Zeit vorenthaltenen nationalen Rechte. Zum erstenmale wurde
ein Pole, Wenzel Ritter von Zaleski, mit der Verwaltnng des Landes betraut und im
August 1848 zum Gouverneur ernannt. Das Jahr 1851 brachte zwar für die
Verfassungskämpfe einen längeren Stillstand, aber die Folgen des Jahres 1848 ließen sich
nicht mehr rückgängig machen. Ständische Anschauungen und Verhältnisse waren
verschwunden, die ganze Verwaltung mnßte auf neuen Grundlage» aufgebaut werden,
das Unterrichtswesen konnte von der neuen Bahu, auf die es gelenkt worden war,
weder zurückweichen, uoch die nationale Gruudlage, welche ihm einmal gegeben worden,
vollkommen verlieren. Einheimische Elemente wurden vou den öffentlichen Ämtern,
insbesondere von dem Lehr- und Richteramte nicht mehr ganz zurückgedrängt. Obwohl
das nene Ministerinn: eine centralisirende uud absolutistische Richtung befolgte, so blieb
doch die Landesregierung, auch nach dem Rücktritte Zaleskis, seit dem Jahre 1849
bis 1859 in den Händen eines Polen, des Grafen Agenor Golnchowski.
Wichtige Reformen wurden in dieser Zeit durchgeführt. Kraft kaiserlichen Patentes
vom 15. April 1849 wurden die bäuerlichen Unterthansverhältnisse vollständig aufge-
hoben. Die Bauern bekamen die von ihnen besessenen Grundstücke in volles Eigenthnin,
ohne jedes Entgelt, die Grnndherren aber wurden durch besondere Grnndentlastnngs-
Obligationen, zu deren Verzinsung uud Amortisirnng Staat und Land beitrugen, entschädigt.
Die der bisherigen Patrimonial-Jurisdietiou der Grnndherren obliegenden richterlichen und
administrativen Aufgaben wurden jetzt öffentlichen Ämtern, den sogenannten Bezirksämtern
überwiesen. Die ganze Verwaltnng und das Gerichtswesen bekamen eine vollkommen neue
Gestalt, wobei auf den Unterschied der Standesclassen keine Rücksicht genommen wurde.
Das ganze Land war in zwei selbständige Regierungsbezirke eingetheilt, und Krakau wurde
zum Sitze einer besonderen Regiernngs-Commission und eines Appellationsgerichtes für den
westlichen Theil des Landes erhoben. Allgemeine österreichische Gesetzbücher erhielten in dem
Gebiete des ehemaligen Freistaates geltende Kraft, Krakan aber wurde durch Verlegung
der Centralämter sowie durch seine Universität zum Brennpunkte des geistigen nnd politischen
Lebens für den ganzen westlichen Theil Galiziens.
Die größte Reform vollzog sich auf dem Gebiete des Unterrichtswesens. Auf den
Universitäten fand die Lehrfreiheit Geltung und verfehlte nicht, ihnen größeren Einfluß uud
Ansehen zu verschaffen. Manche bedeutende Männer, Deutsche und Polen, wirkten an
denselben. Die größte Tragweite für die geistige Entwicklung der nenen Generation
übte aber die durch den Organisationsentwnrs vom Jahre 1849 bewirkte Reform des
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Galizien, Band 19
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Galizien
- Band
- 19
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1898
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 16.48 x 22.34 cm
- Seiten
- 920
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch