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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Galizien, Band 19
Seite - 880 -
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880 wurde in dieser Zeitperiode ein größeres Gewicht auf die Herstellung von Militär- und Kreisstraßen gelegt, welche auf Kosten der Bezirke, beziehungsweise der Gemeinden, unter Aufsicht von Regierungsorganen gebaut uud im Stande gehalten wurden. Das Haupt- verdienst hiefür gebührt dem Statthalter in den Fünfziger-Jahren, Grafen Gotuchowski. Im Jahre 1868 gingen sowohl ein Theil der Ärarialstraßen als auch alle übrigen im Lande befindlichen Straßen in die Verwaltung des Landesausschusses von Galizien über. Die Lauge der übergebeueu Ärarial- und Kreisstraßen betrug zur Zeit der Übergabe 1206 0 Kilometer. Es beginnt seither eine systematische, den Bedürfnissen entsprechende Entwicklung des Straßennetzes in Galizien. Das gesammte Straßennetz wird in drei Kategorien, nämlich Landes-, Bezirks- und Gemeindestraßen eingetheilt. Die Landesstraßen erhielten fast durchwegs die Breite der Militärstraßen, eine Steinbettung und eine gute Beschotterung; die kleineren Brücken und Durchlässe wurden aus Mauerwerk hergestellt, die größeren Brückenpfeiler aus Stein auf entsprechend starker hölzernerBrückenconstrnction.Dementsprechendwurden auch alle vom Staate übernommenen Straßen recoustruirt; die neuen wurden auf Landeskosten gebaut. Die Bezirksstraßen werden von den Bezirken unter Aufsicht des Landes- ausschusses gebaut und erhalten; die Mittel hiezu werden aus autonomen Bezirks- Stenerznschlägen, aus den Beiträgen der Bezirke als solche in Form von Baarznschüssen, unentgeltlicher Beistellung von Materialien, eventuell vou Grund und Boden und Arbeitskräften, aus freiwilligen Beiträgen der Interessenten in Materialien, Überlassung von Grund und Boden und eventuell in Baarzuschüsseu und aus Beiträgen von Landes- mitteln, welche jedoch in keinem Falle mehr als 50 Procent der Gesammtbaukosteu betragen dürfen, beschafft. Die Breite dieser Straßen ist in der Regel geringer als jene der Landesstraßen; die Ausführung der Brücken und Objecte, wo dies zulässig, die gleiche wie die der Landesstraßen und nur dort, wo Maugel an entsprechendem Material herrscht, wird Holz zum Baue der Brücken und der Durchlässe verwendet. Die Gemeindestraßen zerfallen wieder in zwei Unterarten, je nachdem sie wichtigere Communicatioueu zwischen den einzelnen Orten bilden oder nur localeu Bedürfnissen dienen. Die ersteren werden nach Maßgabe der Mittel successive unter Controle der Organe des Landesausschusses in derselben Weise wie die Bezirksstraßen, in Stand gesetzt und beschottert, in welchem Falle den betreffenden Gemeinden von Fall zu Fall Subventionen aus Landesmitteln bis zur Höhe von 50°/» der Baukosten zugesprochen werden. Die zweite Gruppe der Gemeindestraßen wird von den einzelnen Gemeinden nach Maßgabe des Bedarfes ohne Aufsicht des Landesausschusses und ohne Zuschuß aus Landesmitteln gebaut und erhalten. Von diesen Straßen ist nur ein Theil beschottert und entsprechend erhalten. Die Frage der Beitragspflicht zum Baue und der
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Galizien, Band 19
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Galizien
Band
19
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1898
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.48 x 22.34 cm
Seiten
920
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch
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