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Beitritt der Walachei sicherte der Moldau auch eine größere Unabhängigkeit gegenüber
Polen. Zugleich erscheint die Tripelallianz als hauptsächlich gegen Ungarn und dessen
Oberhoheitsansprüche auf die Moldau und Walachei gerichtet. Dies wird bei der
Erneuerung der Verträge im Jahre 1411 sowohl von Mircea als auch von Alexander
nachdrücklich hervorgehoben, indem beide sich dem Könige Wtadystaw gegenüber zur Hilfe-
leistung gegen den König von Ungarn verpflichten, wogegen der Polenkönig ihnen gleichfalls
Hilfe gegen Ungarn zu leisten verpflichtet sein soll. Bezeichnend für das nunmehrige
Verhältniß der Moldau zu Polen ist auch, daß König Wtadyslaw im Jahre 1411 seinem
„Freunde" Alexander für den ans dem Darlehen Peters vom Jahre 1388 noch schuldigen
Nest von 1000 Thalern Pokntien mit den Städten Sniatyn und Kolomea verpfändete,
anf welches Pfand Stefan verzichtet hatte.
Kaum hatten Mircea und Alexander im Frühjahre 1411 das Schntz- und Trntz-
bündniß mit Polen gegen den König von Ungarn erneuert, als Wtadyslaw im Herbste
desselben Jahres Verhandlungen mit Sigismund anknüpfte, die bei der Zusammenkunft
beider Könige zu Lublau durch den Friedens- und Allianzvertrag vom 15. März 1412
zum Abschlüsse gelangten. Im Lublauer Vertrage erkannte Sigismund Polens Ober-
hoheit über die Moldau vorläufig an; nach dem Ableben eines der beiden Könige hätte
aber eine gemischte Commission die Hoheitsrechte beider Königreiche auf die Moldau fest-
zustellen. Bis dahin bleibe Alexander verpflichtet, mit seiner ganzen Heeresmacht dem
Könige von Ungarn gegen die Türken beizustehen, widrigenfalls er abgesetzt und sein Land
nnter beide Könige zu Hälften getheilt werden solle. In der Abgrenzung der zu theilenden
Gebiete erscheint auch der Name der Bukowina: ein Waldgebiet von der ungarischen Grenze
bis zum Sereth heißt die „große Bnkovina", ein anderes Waldgebiet am Pruth die „kleine
Bukovina", hier zum erstenmale als Eigenname gebraucht.
Die Stipulationen des Lublauer Vertrages kamen, soweit sie die Moldau betrafen,
nicht zur Ausführung, und Alexander konnte seine weitere Regierung den Werken des
Friedens widmen. Wie dnrch die kirchlichen Einrichtungen, so trug er Sorge, dem
Fürstenthume auch durch eine gute Verwaltung und durch eine geordnete Rechtspflege
innere Festigkeit zu geben. Er nmgab sich mit einem großen Hofstaate nach byzantinischem
Muster, das gleicherweise auch in der Walachei schon Ansnahme gefunden hatte, nnd mit
einem reich gegliederten Beamtenstande.^ Die Rechtspflege wurde auf Grund der byzan-
tinischen Gesetze der libri Lasilicorum geordnet, aus welchen Alexander (nach Cantemirs
veseiiptic» UcMaviae) einen Auszug als moldauisches Gesetzbuch machen ließ. Daneben
' Einige Hofämter finden sich schon früher vor, wahrscheinlich aus der Walackei zugleich mit dem Vornamen J o a n (ab-
gekürzt Jo.), den seit Roman I. alle moldauischen Fürsten, wie jene der Walachei, vor dem Tanfnameu führen, entlehnt; die
meisten siud^aber erst seit Alexander bezeugt, dem auch die Chrouik die Errichtuug der Hofämter uud anderer Bojarien zuschreibt.
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bukowina, Band 20
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Bukowina
- Band
- 20
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1899
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.14 x 21.77 cm
- Seiten
- 546
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch