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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Band 20
Seite - 126 -
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126 Jsprawnikamt (ersteres in Czernowitz, letzteres in Snczawa), nicht auf Lebenszeit, sondern auf zwei oder drei Jahre verliehen oder vielmehr an den Meistbietenden verhandelt. Kein Wunder, daß diese Leute nicht nur das für das Amt ausgelegte Geld sobald als möglich hereinzubringen, sondern sich auch noch obendrein auf Kosten der Bevölkernng zu bereichern suchten. Die Steuern waren mannigfach und lasteten hauptsächlich auf dem ärmeren Theil des Volkes. Von der wichtigsten Steuer, dem Tribute, waren der höhere Adel und die Klostergeistlichkeit sogar ganz befreit. In Hinsicht auf die Rechtspflege genügt es zu erwähnen, daß alle Processe ohne Advocaten, ohne Beisitzer, ohne Protokolle, bloß nach der natürlichen Einsicht und der Willkür des Richters durchgeführt und entschieden wurden. Von der Polizei waren nicht einmal die Anfänge zu finden. Im ganzen Lande gab es keinen Arzt und keine Apotheke. Nirgends war man seines Eigenthums und seines Lebens sicher, da die zerstreut und einsam lebenden Bewohner aus Furcht vor Mißhandlung und Mord dem räuberischen Gesindel allzeit Unterkunft gewährten. Die wenigen Landstraßen waren dergestalt vernachlässigt, daß die Reisenden alle Augenblicke in Morästen stecken blieben. Da es auch keine Brücken gab, mußte man zur Zeit des Regenwetters an Bächen und Flüssen warten, bis das Wasser sich verlausen hatte. Dieselbe Fahrlässigkeit, die auf dem Lande überall in die Augen sprang, herrschte auch in den Städten. Nirgends waren Vorsichtsmaßregeln gegen Feuersbrunst, nirgends ordentliches Maß und Gewicht, nirgends Reinlichkeit, noch etwas, was den Aufschwung einer Stadt befördert, zu erblicken. Daß unter solchen Umständen auch die geistige Cultur der Bewohner auf der tiefsten Stufe stand, ist selbstverständlich. Es gab zwar einige Klosterschulen (in Putua, Radautz und Suczawa), sie hatten jedoch nur den Zweck, den Candidaten des geistlichen Standes die zur Verrichtung der gottesdienstlichen Handlungen unumgänglich nöthigen Kenntnisse beizubringen. Die große Masse des Volkes wuchs ohne jeden Unterricht auf. Und wie das Schul-, so lag auch das Kirchenwesen sehr im Argen. Wenn schon das äußere Gefüge der Landeskirche — es reichte einerseits die Radautzer Diöcese weit in das moldauische Fürstenthum hinein, während anderseits nicht nur viele Seelsorgestationen, sondern auch alle Bukowiner Klöster dem Erzbischofe von Jassy direct unterworfen waren — große Übelstände zeitigte, so mußte die trostlose materielle Lage, in welcher die Mehrzahl der Geistlichen sich befand, deren geistige und sittliche Verwahrlosung zur Folge haben. Die Popen (Pfarrer) und Diakonen hatten weder Pfründen noch feste Stolgebühren; sie lebten darum theils von dem Grundbesitz, den sie unter denselben Bedingungen wie die Bauern innehatten, theils von freiwilligen Geschenken, welche sie dem leichtgläubigen Volke durch Versprechungen oder Drohungen abzulocken wußten. Ebenso mußten die zahlreichen Mönche — das kleine Ländchen zählte 26 Mönchs- und 3 Frauenklöster mit über
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bukowina, Band 20
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Bukowina
Band
20
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1899
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.14 x 21.77 cm
Seiten
546
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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