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Mit großer Befriedigung blickt er auf das Aufblühen der Gewerbe und des Handels; er
macht alle Handwerkergruppeu namhaft, die in den drei Städten Czernowitz, Suczawa und
Sereth und in manchen anderen ansehnlichen Ortschaften angesiedelt wurden. Mit Stolz
konnte Enzenberg auch auf die große Anzahl neuer öffentlicher Gebäude sowie auf die zwei
Heerstraßen Hinblicken, die nun das Land mit Siebenbürgen verbanden. Noch heute bildet
die kühne Chaussee durch die schönen und romantischen Gebirgsgegenden der Grenzgebiete
von Pojana Stampi über die Magura Kalului nach Borgo das Band, welches den Süden
der Bukowina mit Siebenbürgen verknüpft.
Mit noch größerer Befriedigung als auf das Verkehrswesen konnte Enzenberg
auf die Fortschritte hindeuten, die sich auf dem Gebiete des Kirchen- und Schulwesens
ergeben hatten. Er kann da in erster Linie die Errichtung des Konsistoriums und die
Klösterreform nennen. Auf hohe Beachtung dürfen seine, wenn auch nur kurzen Bemerkungen
über die Entwicklung des Schulwesens Anspruch erheben. „Zwei deutsche Hauptschulen"
— schreibt er — „darin auch moldauisch gelehrt wird, und davon eine sich in Czernowitz,
die zweite aber in Suczawa befindet, sind errichtet und werden ohne Unterschied der
Nation stark besucht. In diesen werden Moldauer für die Nationalschulen unterrichtet,
deren auch bereits vier angelegt sind, und nach denen sich nach und nach die Trivialschulen
bilden." Am Schlüsse seines Rechenschaftsberichtes zählt Enzenberg noch alle „Meliora-
tionen" auf, die in der Ausführung begriffen seien und deren baldigste Bollendung durch
das Interesse des Landes gebieterisch gefordert werde.
Das Bild, das Enzenberg hier entwarf, ist nicht nur ein Gemälde des Landes,
nicht nur ein glänzendes Zeugniß der unermüdlichen und erfolgreichen Thätigkeit der
beiden staatsklugen Männer, Splenyi und Enzenberg, es ist zugleich ein ragendes Denk-
mal, das alle Lichtseiten der Militärverwaltung von 1774 bis 1786 uns offenbart.
Vom Jahre 1786 bis 1848. — In den beiden Handschreiben Josef's II. vom
6. August 1786 war angeordnet, daß die Vereinigung der Bukowina mit Galizien und
die Errichtung des Kreisamtes bis zum 1. November desselben Jahres durchzuführen sei.
Die einer solchen fieberhaften Hast sich entgegenstemmenden Hindernisse machten es
nothwendig, die Frist bis zum 1. Februar 1787 zu erstrecken. Das kaiserliche Handschreiben
an den Hofkanzler Grafen Kolowrat vom 6. August 1786 vollzog bereits die Ernennung
des ersten Kreishauptmannes der Bukowina, nämlich des in der Bukowina
bisher als „Oberdireetor" fuugirenden Josef Beck, der ans den vier Directoren der
Bukowina die tauglichsten als Kreiscommissäre auszuwählen und vorzuschlagen beauftragt
wurde. Als Sitz des Kreishauptmannes wurde Czernowitz bestimmt.
Durch das Patent vom 14. März 1787 ist ein weiterer Schritt der Verschmelzung
beider Länder vollzogen worden, indem auch dem Adel der Bukowina eine mit dem
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bukowina, Band 20
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Bukowina
- Band
- 20
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1899
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.14 x 21.77 cm
- Seiten
- 546
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch