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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Band 20
Seite - 137 -
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137 Mit großer Befriedigung blickt er auf das Aufblühen der Gewerbe und des Handels; er macht alle Handwerkergruppeu namhaft, die in den drei Städten Czernowitz, Suczawa und Sereth und in manchen anderen ansehnlichen Ortschaften angesiedelt wurden. Mit Stolz konnte Enzenberg auch auf die große Anzahl neuer öffentlicher Gebäude sowie auf die zwei Heerstraßen Hinblicken, die nun das Land mit Siebenbürgen verbanden. Noch heute bildet die kühne Chaussee durch die schönen und romantischen Gebirgsgegenden der Grenzgebiete von Pojana Stampi über die Magura Kalului nach Borgo das Band, welches den Süden der Bukowina mit Siebenbürgen verknüpft. Mit noch größerer Befriedigung als auf das Verkehrswesen konnte Enzenberg auf die Fortschritte hindeuten, die sich auf dem Gebiete des Kirchen- und Schulwesens ergeben hatten. Er kann da in erster Linie die Errichtung des Konsistoriums und die Klösterreform nennen. Auf hohe Beachtung dürfen seine, wenn auch nur kurzen Bemerkungen über die Entwicklung des Schulwesens Anspruch erheben. „Zwei deutsche Hauptschulen" — schreibt er — „darin auch moldauisch gelehrt wird, und davon eine sich in Czernowitz, die zweite aber in Suczawa befindet, sind errichtet und werden ohne Unterschied der Nation stark besucht. In diesen werden Moldauer für die Nationalschulen unterrichtet, deren auch bereits vier angelegt sind, und nach denen sich nach und nach die Trivialschulen bilden." Am Schlüsse seines Rechenschaftsberichtes zählt Enzenberg noch alle „Meliora- tionen" auf, die in der Ausführung begriffen seien und deren baldigste Bollendung durch das Interesse des Landes gebieterisch gefordert werde. Das Bild, das Enzenberg hier entwarf, ist nicht nur ein Gemälde des Landes, nicht nur ein glänzendes Zeugniß der unermüdlichen und erfolgreichen Thätigkeit der beiden staatsklugen Männer, Splenyi und Enzenberg, es ist zugleich ein ragendes Denk- mal, das alle Lichtseiten der Militärverwaltung von 1774 bis 1786 uns offenbart. Vom Jahre 1786 bis 1848. — In den beiden Handschreiben Josef's II. vom 6. August 1786 war angeordnet, daß die Vereinigung der Bukowina mit Galizien und die Errichtung des Kreisamtes bis zum 1. November desselben Jahres durchzuführen sei. Die einer solchen fieberhaften Hast sich entgegenstemmenden Hindernisse machten es nothwendig, die Frist bis zum 1. Februar 1787 zu erstrecken. Das kaiserliche Handschreiben an den Hofkanzler Grafen Kolowrat vom 6. August 1786 vollzog bereits die Ernennung des ersten Kreishauptmannes der Bukowina, nämlich des in der Bukowina bisher als „Oberdireetor" fuugirenden Josef Beck, der ans den vier Directoren der Bukowina die tauglichsten als Kreiscommissäre auszuwählen und vorzuschlagen beauftragt wurde. Als Sitz des Kreishauptmannes wurde Czernowitz bestimmt. Durch das Patent vom 14. März 1787 ist ein weiterer Schritt der Verschmelzung beider Länder vollzogen worden, indem auch dem Adel der Bukowina eine mit dem
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bukowina, Band 20
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Bukowina
Band
20
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1899
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.14 x 21.77 cm
Seiten
546
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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