Seite - 159 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Band 20
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Religionscasse ein und werden überhaupt nach Abzug des ausgemessenen Unterhaltes für
die geistlichen Personen und für die Schulen blvs und allein zum wahren Besten des
Clerns, der Religion und der Menschheit verwerthet. Der Landesfürst, welcher die
Sorge für die allgemeine Wohlfahrt auf sich hat, ist der Schutzherr des Religions-
fondes; die Verwaltung, Aufbewahrung und Verwendung desselben für die Geistlichen
und das Schulwesen, wozu er einzig und allein gewidmet ist, hängt bloß von seiner
Anordnung ab. Die Angelegenheiten dieses Religionsfoudes sind durchgeheuds offieiöse
Das Kloster Putna in der Gegenwart.
Geschäfte, nnd seine Gerechtsame werden von den landesfürstlichen Beamten vertreten,
daher alle Urkunden, Obligationen, Briefe und was immer für andere Schriften, die
zum Beweis der Rechte oder sonstigem Gebranch dienen und anf die Angelegenheiten
des Religionsfondes einen Bezug haben können, der anfgestellten öffentlichen Aufsicht
und respective der Laudesstelle zuzukommen haben und in der Religionscasse auf-
zubehalten sind."
Damit war über kaiserliche Initiative die dauerhafte Grundlage geschaffen, auf
welcher die griechisch-orientalische Kirche der Bukowina zum Heile der Bevölkerung sich
mächtig entwickelte uud noch heute beruht.
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bukowina, Band 20
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Bukowina
- Band
- 20
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1899
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.14 x 21.77 cm
- Seiten
- 546
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch