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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Band 20
Seite - 164 -
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164 von 275.813 Gulden verfügte. Die Summe der Kapitalien steigerte sich schon im Jahre 1837 auf 3,468.436 Gulden mit einem Zinsenerträgnisse von 127.104 Gulden. Über die Gestaltung des Ertrages der Liegenschaften vom Jahre 1835 an fehlen jedoch genauere Daten. Diese Erstarkung des Religiousfoudes gab die Möglichkeit, denselben für seine Bestimmung im höheren Maße heranzuziehen. Demgemäß wurde bereits im Jahre 1835 mit Allerhöchster Entschließung vom 19. März den Pfarrern, welche ihre Stndien an der theologischen Lehranstalt ordnungsmäßig absolvirt hatten, eine Congrua jährlicher 300 Gulden Conventions-Münze bewilligt, worauf der bis dahin mit 6000 Gulden bemessene Gehalt des Bischofs im Jahre 1841 um eine Zulage vou 2000 Gulden vermehrt und 1843 unter Einstellung der Zulage auf 9000 Gulden erhöht wurde. Mit dem Beginne der Regierung Seiner Majestät des gegenwärtig regierenden Kaisers übernahm der Religionsfond auch die Fürsorge für die Hinterbliebenen der Seelsorger, deren Witwen und Waisen bis dahin zumeist dem Elende preisgegeben waren. So wurde bereits mit dem Gubernial-Decrete vom 26. März 1849 eröffnet, daß Seine Majestät den Priesterswitwen und Waisen jährliche Unterstützungen von 80 bis 120 Gulden, beziehungsweise von 30 Gulden aus dem griechisch-orientalische» Religionssonde zu bewilligen geruht haben. In der Folge wurden diese Pensionen wiederholt erhöht, bis schließlich mit der Allerhöchsten Entschließung vom 14. August 1889 die Unterstützung der Erzpriesters- und Pfarrerswitwen mit 295 Gulden 31 Kreuzer, jene der Pfarradministratoren und Eooperatoren mit 196 Gnlden 87 Kreuzer festgesetzt wurden und auch die Erziehungsbeiträge für die Waisen eine angemessene Erhöhung erfuhren. Allein nicht blos auf die Förderung des Enltns und die bessere Dotirung seiner Diener beschränkten sich die segensreichen Wirkungen des Bestandes lind Erstarkens des Religionssondes. Sie setzten auch die griechisch-orientalische Kirche in der Bukowina in die Lage, höheren Pflichten nachzukommen. Als nämlich im Jahre 1859 der Monarchie ein schwerer Krieg aufgezwungen wurde und das Kriegsglück gegen uns entschied, beeilte sich im Wetteifer mit den Völkern Österreichs auch die griechisch-orientalische Kirche, ihren Tribut auf dem Altar des Vaterlandes darzubringen und ihrer Treue für das angestammte Kaiserhaus, dessen Weisheit, Gnade und Gerechtigkeit sie ihre Erhaltung und Blüte zu danken hatte, entsprechenden Ausdruck zu gebeu. Im Namen der griechisch-orientalischen Kirche der Bukowina beschloß daher der damalige Bischof Eugen Hakman mit seinem Consistorium, aus der dem griechisch-orientalischen Religivnssonde bei der Durchführung der Grundentlastung zugesprochenen Entschädigungssumme einen Beitrag von einer Million Gulden zu den Kriegslasten des Staates zu leisten. Seine Majestät haben mit
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bukowina, Band 20
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Bukowina
Band
20
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1899
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.14 x 21.77 cm
Seiten
546
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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