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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Band 20
Seite - 168 -
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168 vom Jahre 1863 angestrebt wurde, erfloß im Jahre 1869 die Allerhöchste Entschließung vom 10. December, in welcher Seine Majestät Folgendes zn eröffnen geruhten: „Es ist Mein Wille, daß die von Meinem Vorfahren, weiland Kaiser Josef II., dem Landesfürsten vorbehaltene Schutzherrschaft über den von Ihm für griechisch-orientalische Cultus- und Schnlzwecke gewidmeten griechisch-orientalischen Religionsfond, sowie auch der Grundsatz, daß bei genauer Festhaltung der widmnngsmaßigen Zwecke dieses Fondes die Verwaltung, Aufbewahrung und Verwendung desselben blos von der Anordnung des Landesfürsten abzuhängen habe, auch fortan erhalten werde. Hiednrch soll jedoch der Fortbestand des bisher eingehaltenen Grundsatzes, vermöge dessen dem Consistorium die Einsichtnahme in die Gebarnng der Fondsverwaltung offengehalten, und dasselbe über Fragen von größerer Tragweite vor deren Entscheidung einvernommen werde, durchaus nicht alterirt werden." Neben den kirchlichen Zwecken förderte der Religionsfond auch jene der Schulen, und zwar nicht nur das Mittelschnl-, sondern auch das Volksschulwesen. Letzteres hatte seit den Sechziger-Jahren auch in der Bukowina einen erfreulichen Fortgang genommen. Da aber die meisten Gemeinden nicht in der Lage waren, die gesetzlichen Erhaltnngskosten allein zu tragen, kam ihnen der Religionsfond zu Hilfe, zumal die Volksschulen anfangs einen confessionellen Charakter hatten. Aber auch als die Volksschulen dieses Charakters entkleidet wurden, blieb die Hilfe des Religionsfondes nicht aus. Um nämlich die rasche Aetivirnng der Volksschulen, die Vermehrung des Lehrpersonals und die zeitgemäße Regelung der Bezüge desselben zu ermöglichen nnd zu fördern, geruhten Seine Majestät mit der Allerhöchsten Entschließung vom 27. Oetober 1872 zu genehmigen, daß vom 1. Jannar 1873 angefangen durch fünf Jahre dem Landesschulfonde für die Zwecke des öffentlichen Volksschulwesens in der Bukowina ein Jahresbeitrag von 50.000 Gulden aus den Mitteln des griechisch-orientalischen Religionsfondes geleistet werde. Dieser Beitrag wurde auch auf die folgenden Jahre ansgedehnt und mit der Allerhöchsten Entschließung vom 19. Jannar 1895 für das folgende Qninquennium auf 80.000 Gulden erhöht. Endlich griff der Religionsfond auch der Industrie helfend unter die Arme. Schon zu Ende des vorigen Jahrhunderts hatte nämlich eine im Lande gebildete Gesellschaft Eisenbergwerke in Jakobeny angelegt, während der Staat, wenn auch mit geringem Erfolge, ein Kupferbergwerk in PoHoritta betrieb. Diese Unternehmungen wurden bald in der Hand der ans Ungarn stammenden Familie Manz vereinigt und nahmen, vielfach vom Staate unterstützt, einen sehr raschen Aufschwung, welchem jedoch vom Jahre 1848 ein eben so rascher Verfall folgte. Um die Unternehmung zu stützen, gewährte der griechisch-orientalische Religiousfoud, welcher über bedeutende Geldmittel verfügte, dem Unternehmer im Jahre 1859 auf die mit 5,454.923 Gulden geschätzten Werke wiederholt Darlehen bis zum Gesammtbetrage von 525.000 Gulden Couventions-Münze.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bukowina, Band 20
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Bukowina
Band
20
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1899
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.14 x 21.77 cm
Seiten
546
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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