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der hiemit verbundenen Vermehrung der Geschäfte, für die Besorgung derselben mit der
Allerhöchsten Entschließung vom 18. März 1870 unter dem Titel: „k. k. Direktion der
Güter des griechisch-orientalischen Religionsfondes" eine eigene Behörde errichtet wurde.
Bald darauf erfolgte auch auf Grund der Allerhöchsten Entschließung vom 12. Mai 1872
die Ausscheidung der Verwaltung des Religionsfondes aus dem Ressort des Ministeriums
für Cultus und Unterricht und deren Überweisung an das Ackerbauministerium; doch
wurde dem Cultusministerium auch fernerhin die Einsichtnahme in die Gebarung der
Fondsgüterverwaltung, sowie eine meritorische Ingerenz in Betreff der einschlägigen
wichtigeren Angelegenheiten vorbehalten, soweit dieselben dem Wirkungskreise der Güter-
direction entrückt und nicht ausschließlich wirthschaftlicher Natur sind.
Schon kurze Zeit nach ihrer Errichtung wurde die Güterdirection einer einschneidenden
Reorganisirnng unterworfen. Dem neuen Statute zufolge, welches mit dem Erlasse des
Ackerbauministeriums vom 19. Mai 1875 kundgemacht wurde, wird die oberste Leitung
und Überwachung der Verwaltung der Bnkowiner griechisch-orientalischen Religions-
fondsgüter nach den von Seiner Majestät dem Kaiser festgestellten Grundsätzen vom
Ackerbanininisterium innerhalb des Wirkungskreises der Ministerien ausgeübt. Der Aller-
höchsten Schlußfassung sind außer jenen Gegenständen, welche den allgemeinen und speciellen
Wirkungskreis des Ackerbauministeriums überschreiten, noch insbesondere vorbehalten: die
Genehmigung der Jahresvoranschläge und die Genehmhaltung der jährlichen Rechnungs-
abschlüsse für sämmtliche Zweige der Güterverwaltung. Unter der Oberleitung und Aufsicht
des Ackerbauministeriums wird die Verwaltung der Güter von einer eigenen Direktion besorgt,
welche in der Landeshauptstadt Ezeruowitz ihren Sitz hat und den Titel: „k. k. Direktion
der Güter des Bukowiner griechisch-orientalischen Religionsfondes" führt. Der politische
Landeschef der Bukowina ist zugleich Präsident der Güterdirection. Die Güterdirection
besteht aus einem Güterdirector, den Fachreferenten und der erforderlichen Anzahl Hilfs-
arbeiter. Die Direktion verwaltet sämmtliche Fondsgüter (Forste, Domänen, industrielle
Unternehmungen, trockene Gefälle, Zinshäuser, Montanwerke n. s. w.), sie leitet und
überwacht den gesammten technischen Betrieb und den ganzen administrativen Dienst der
ihr untergeordneten Organe in allen Zweigen der Güterverwaltung nach den besonderen
Instructionen und hat das Bestreben im Allgemeinen dahin zu richten, daß einerseits der
Ertrag der Güter durch eine möglichst rationelle, den von der fortgeschrittenen Wissenschaft
aufgestellten und bewährten Regeln entsprechende Bewirthschastungsweise stetig und
dauernd gehoben, anderseits aber der Verwaltungsaufwand nach Znlässigkeit vermindert
werde. Ihr obliegt auch die Obsorge für die Erhaltung der Substanz der griechisch-
orientalischen Religionsfondsgüter, sowie für die Sicherheit und Ordnung der Geld-
gebarnng. Das Vermögen des griechisch-orientalischen Religionsfondes in Werthpapieren
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bukowina, Band 20
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Bukowina
- Band
- 20
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1899
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.14 x 21.77 cm
- Seiten
- 546
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch