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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Band 20
Seite - 230 -
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230 Schwiegertochter, ebenso wenig ein Ehepaar oder eine schwangere Frau das Kind aus der Taufe heben, da dies nach dem Volksglauben sündhaft wäre. Bei der Taufe erhält das Kind den Namen eines Verwandten oder Freundes, doch nie den eines Verstorbenen, da es sonst bald sterben müßte. Und nun geht es lustig im Hause der Eltern des Neugeborenen zu; bei dem festlichen Mahle, bei welchem Hühner- und Schweinsbraten, doch fast nie Rindfleisch genossen wird, da es nach der Volksanschauung sündhaft wäre, das Fleisch derjenigen Zugthiere zu genießen, welche dem Bauern das Feld bearbeiten und ihn ernähren. Hier singen die Taufpathen folgendes Lied: „ Hei, mein Gevatter, gut ist der Fusel, Werden bis Montag trinken im Dusel, Dann nach dem Montag Dienstag mag kommen, Gut ist dein Branntwein, G'vatter willkommen! Dienstag wenn flieht, ist Mittwoch so wonnig, Wohl schmeckt der Branntwein auch ohne Honig. Hei, mein Gevatter, merk' dir es heute, Donnerstag trinken auch noch die Leute. Hei, mein Gevatter, heut' ist's mir wohlig, Trinken wir Freitag, wird's gar so drollig. Hei, mein Gevatter, Samstag ist 'kommen, Unsere Wonn' hat ihr Ende genommen. Hei, mein Gevatter, was thun wir denn weiter? Heut' ist 'ne Woche, seit wir sind heiter. Lasset uns senden um unsere Frauen, Daß sie des Schnapses Seligkeit schauen.' Kaum hat Gevatter dieses gesprochen, Kommt schon Gevatterin langsam gekrochen. ,Grüß Gott, mein Mann, wie ist's dir ergangen, Denkst du nach Hause nicht zu gelangen? Auch du Gevatter könntest dich trollen, Hättest doch längst schon dich schämen sollen/" In der Dniestrgegend singt der Hauswirth seinen Gästen: „Gäste, Freunde, wie denn soll ich Heute euch bewirthen? Sei denn, daß 'nen Sperling fang' ich, Der im Garten schwirrte. Aus den Rippen koch' ich Sulz euch, Aus dem Kopf 'neu Braten, Reicht schon aus zum Frühstück, Mittag, Nachtmahl für die Patheu." Wenn das Kind todtgeboren wäre oder ungetauft stürbe, so müßte man nach dem Volksglauben sein Grab sieben Jahre lang mit Weihwasser besprengen; erst dann dürfte die arme Seele um Mitternacht bei schlafenden Christen ans Fenster pochen und um die Taufe bitten. „Lrestä, kresta* (Taufe, Taufe) ruft da der gequälte Geist und wer es hört, muß ein Kreuz schlagen, die Taufformel recitiren und ihm als sichtbares Zeichen (kreöina) der vorgenommenen Taufe ein Stückchen Leinwand herauswerfen. Sehr ver- dienstlich vor Gott ist es auch, ein Judenkind insgeheim mit Weihwasser zu besprengen und selbes derart zu taufen. Wehe aber der Mutter, welche aus irgend einem Grunde den Tod des Kindes herbeiführen würde. Jenseits müßte sie es zur Strafe essen und an jedem Samstage würde die Leiche wieder ganz sein. Seltene Mutterliebe umfängt den Säugling und bei besonderer Pflege fängt der kleine Rutheue gewöhnlich schon nach dem ersten Lebensjahre die den Eltern so lieben Kinderausdrücke zu lallen an: etwas Schönes nennt er e?Ie?a; etwas Widerwärtiges:
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bukowina, Band 20
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Bukowina
Band
20
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1899
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.14 x 21.77 cm
Seiten
546
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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